Porsche : Abfindung für Wiedeking erzürnt Großaktionäre
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Wendelin Wiedeking (l) und Holger Härter Bild: AP
Porsche droht neuer Ärger mit einer Gruppe von Aktionären. Beim Landgericht Stuttgart reichten drei Großaktionäre einen Antrag auf Sonderprüfung ein. Mit dem Antrag wollen sie unter anderem die Rechtmäßigkeit der millionenschweren Abfindung für die früheren Porsche-Lenker Wiedeking und Härter prüfen lassen.
Dem Sportwagenbauer Porsche droht wegen der gescheiterten Übernahme von VW neuer Ärger mit einer Gruppe von Aktionären. Beim Landgericht Stuttgart reichten drei Großaktionäre einen Antrag auf Sonderprüfung ein, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte. Mit dem Antrag wollen der DWS-Aufsichtsrat und Corporate-Governance-Experte Christian Strenger, die DekaBank sowie der norwegische Pensionsfonds Norges Bank unter anderem die Rechtmäßigkeit der millionenschweren Abfindung für die früheren Porsche-Lenker Wendelin Wiedeking und Holger Härter prüfen lassen. Beide Manager waren Mitte 2009 nach dem verlorengegangenen VW-Übernahmepoker mit zusammen 62,5 Millionen Euro abgefunden wurden.
Auch in die Aktienoptionsgeschäfte mit einem zweistelligen Milliardenvolumen, mit denen Porsche den Einstieg bei VW finanzierte, soll die Sonderprüfung nach dem Willen der Aktionäre mehr Licht bringen. Den Angaben zufolge ist es nach Einschätzung der Anteilseigner fraglich, ob die Satzung des Sportwagenbauers mit einem Umsatz von unter zehn Milliarden Finanzgeschäfte in einem solchen Umfang überhaupt deckt.
Der frühere DWS-Fondsmanager Strenger hatte als Privataktionär bereits auf der jüngsten Hauptversammlung von Porsche Stimmung gegen die Abfindungen und die riskanten Finanzgeschäft von Porsche gemacht. Bei den entscheidungs- und stimmberechtigten Familienaktionären Porsche und Piech hatte er aber kein Gehör gefunden. Strenger hatte den Gang zum Gericht bereits angekündigt und hat inzwischen mit DekaBank und Norges Bank weitere Unterstützer gefunden.
Sonderprüfungen können von Aktionären in der Hauptversammlung oder bei Gericht beantragt werden. Für eine Annahme in der Hauptversammlung ist eine Mehrheit der Stimmen nötig. Im vorliegenden Fall soll nun nach dem Willen der Antragsteller eine Handelskammer des Stuttgarter Landgericht einen Sonderprüfer bei Porsche bestellen. Bei Porsche lag am Mittwoch noch keine Mitteilung des Gerichts vor, wie ein Sprecher sagte.