Farblehre mal anders
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Pinkbus muss seine Busse farblich umgestalten, weil ihr bisheriger Farbton zu sehr dem Magenta der Deutschen Telekom ähnelte. Bild: dpa
Das Landgericht Düsseldorf hatte einen skurrilen Fall zu entscheiden: Wann darf ein Bus pink sein? Die Telekom und Pinkbus sind in bester Gesellschaft, denn über Farbmarken wird seit etwa 20 Jahren vor Gerichten gestritten.
Im Jahr 1810 hat Goethe sein Werk zur Farbenlehre veröffentlicht. Seine Forschungen und Erkenntnisse zur Farbenlehre schätzte er selbst höher als sein literarisches Schaffen ein. Heute spielen Farben im Markenrecht eine immer größer werdende Rolle. Farbmarken sind Marken, die nur aus einer abstrakt benannten Farbe ohne die Angabe von Konturen bestehen. Goethes Farbenlehre würde daher heute wohl auch ein Kapitel zu Farbmarken enthalten.
Dabei würde Goethe, der ursprünglich Jura studiert hatte, wahrscheinlich auch Rechtsstreite in Zusammenhang mit Farbmarken wiedergeben. Sie nehmen seit Jahren zu. Zuletzt sorgte etwa ein Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf für Schlagzeilen. Die Deutsche Telekom wollte aus ihrer Farbmarke Magenta heraus dem Busunternehmen Pinkbus verbieten, seine Busse pink zu gestalten.
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