Achtung, VW-Opfer!
- -Aktualisiert am
Umtauschaktion: Ein neues Logo für den VW-Tower Bild: dpa
Bald beginnt der große Musterprozess gegen VW. Für viele Geschädigte ist es allerdings klüger, einzeln zu klagen. Die Zeit drängt.
Vor rund zwei Jahren erlebte die „Musterfeststellungsklage“ ihre große Stunde. Im Kanzler-Duell zwischen Angela Merkel und ihrem SPD-Herausforderer Martin Schulz wurde sie plötzlich einem Millionenpublikum bekannt – als einzige Rettung in scheinbar auswegloser Situation. Der Diesel-Skandal war damals schon im vollen Gange, etliche VW-Kunden hatten den mühsamen Weg durch die Instanzen angetreten und belagerten Gerichte landauf, landab mit ihren Schadenersatzklagen. Dass dies nicht ewig so weitergehen konnte, darin waren sich Merkel und Schulz in diesem Moment erstaunlich einig. Die Lösung lag so nah: Die „Musterfeststellungsklage“ musste her.

Redakteurin in der Wirtschaft und für Frankfurter Allgemeine Einspruch.
Das mag zwar sperrig klingen, nicht so leichtfüßig wie die „Sammelklage“ oder zupackend wie die „class action“ aus den Vereinigten Staaten. Aber das ist belanglos, solange in ihr ein wahres Wundermittel steckt. VW-Kunden sollen schnell und unkompliziert zu ihrem Recht kommen, indem ein Verbraucherverband stellvertretend für alle die wichtigsten Rechtsfragen vor Gericht durchficht. Außerdem lässt sie sich praktisch abkürzen: „MFK“, so war die Hoffnung, wird es richten.
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