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Beihilfe für Konzern : Gericht erklärt EU-Billigung von Lufthansa-Hilfen für nichtig

Lufthansa-Maschinen waren auf dem Rollfeld des Frankfurter Flughafens. Bild: dpa

Paukenschlag aus Luxemburg. EU-Richter kassieren die Genehmigung der EU-Kommission für die Staatshilfe für Lufthansa. Der Konzern hat die Gelder allerdings schon zurückgezahlt.

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          Die EU-Kommission hätte die deutschen Staatshilfen für die Deutsche Lufthansa in der Corona-Pandemie nicht genehmigen dürfen. Das hat das zuständige EU-Gericht in Luxemburg entschieden. Da der Brüsseler Behörde „mehrere Fehler“ unterlaufen seien, erklärten die Richter die Kommissionsentscheidung für nichtig. Die Genehmigung der deutschen Staatshilfen ist demnach komplett kassiert. Das Gericht gab damit den Klagen der Lufthansa Konkurrenten Ryanair und Condor statt (Az. T-34/21 und T-87/21). Die beteiligten Parteien können gegen das Urteil in letzter Instanz klagen. Aufschiebende Wirkung hat das aber nicht. Die EU-Kommission und das Unternehmen kündigten an, das Urteil sorgfältig prüfen zu wollen. Ryanair begrüßte die Entscheidung.

          Werner Mussler
          Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.
          Timo Kotowski
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Weil der Luftverkehr nach Ausbruch der Pandemie im März 2020 schlagartig fast komplett zum Erliegen gekommen war, geriet die Lufthansa wie ihre Konkurrenten in existenzielle Schwierigkeiten. Deshalb stellte die Bundesregierung ein Hilfspaket von 6 Milliarden Euro für das Unternehmen zusammen. Es bestand zu einem großen Teil aus einer stillen Staatsbeteiligung, dazu aus Finanzhilfen. Insgesamt erhielt der Konzern 9 Milliarden Euro, den Rest steuerten Länder bei, in den Lufthansa-Töchter wie Swiss, Austrian und Brussels ihren Sitz haben. Das Urteil bezieht sich nur auf die deutschen Hilfen. Die Kommission, die zuvor großzügigere Spezialregeln für Corona-Staatshilfen beschlossen hatte, genehmigte das Paket, knüpfte die Billigung aber an Auflagen. Diese bestanden darin, dass Lufthansa an seinen Drehkreuzen Frankfurt und München Landerechte (Slots) abgeben musste. Nach Auffassung des Gerichts hat die Kommission dabei selbst die in den weniger strengen Corona-Regeln festgehaltenen „Voraussetzungen und Anforderungen“ missachtet. Konkurrenten der Lufthansa sei dadurch Schaden entstanden. Konkret werfen die Richter der Wettbewerbsbehörde vier Fehler vor.

          „Salomonisches Urteil“

          Erstens habe diese ohne Weiteres angenommen, dass Lufthansa die in der Krise benötigten Finanzmittel nicht auch direkt am Markt beschaffen können. So habe sie nicht geprüft, inwieweit das Unternehmen über Sicherheiten verfügt hätte – etwa in Form unbelasteter Flugzeuge –, die Lufthansa die Aufnahme weiterer Kredite erlaubt hätte. Zweitens habe die Kommission keine ausreichende Anreize für die Airline geschaffen, die Staatsbeteiligung schnellstmöglich zurückzukaufen. Die Klauseln für den Rückkauf hätten nicht für genug Zeitdruck gesorgt. Drittens habe die Kommission eine Marktmacht von Lufthansa nur für Frankfurt und München festgestellt, für die acht anderen untersuchten Flughäfen – neben einer Reihe Airports in Deutschland waren das Brüssel, Palma de Mallorca und Wien – aber verneint.

          Diese Untersuchung sei aufgrund unzulänglicher Daten erfolgt, kritisieren die Richter. Die Einrede von Ryanair, die Kommission habe nicht genügend Flughäfen geprüft, weist das Gericht dagegen zurück. Der vierte Fehler habe darin bestanden, dass die von der Kommission akzeptierten Lufthansa-Zusagen für die Abtretung von Flugrechten akzeptiert keinen „wirksamen Wettbewerb“ gewährleistet hätten. Tatsächlich hat auf einigen Strecken der Wettbewerb abgenommen, weil Billigflieger wie Ryanair und Easyjet ihr Angebot in Deutschland ausgedünnt haben. Ryanair begründete das zuletzt aber mit hohen Steuern und Gebühren in Deutschland.

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