Kampf um die süße Versuchung
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Ist die Werbung schuld, dass es dem Jungen nach Eis verlangt? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft meint schon. Bild: Markus Kirchgessner/laif
Kinder sollen vor ungesunden Lebensmitteln bewahrt werden. Der Vorschlag weitreichender Einschränkungen in der Werbung für Lebensmittel erhitzt die Gemüter.
Haribo macht ausschließlich Erwachsene froh, und das erst nach 23 Uhr. So formuliert Marc Liesching den Werbespruch für die Gummibären, wie er unter einer Neuregelung der Lebensmittelwerbung lauten könnte. Der Jurist und Medienrechtler erklärt im Gespräch mit der F.A.Z. das Ausmaß der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplanten Gesetzgebung: „Werbung für die meisten zucker-, fett- und salzhaltigen Lebensmittel würde schlechter gestellt als Softpornos und Werbung für Online-Glücksspiel.“
Das von Cem Özdemir (Grüne) Ende Februar vorgestellte Gesetz wäre eine weitreichende Einschränkung für Werbung für solche Lebensmittel. Speziell an Kinder gerichtete Werbung dafür solle in „allen kinderrelevanten Medien“ verboten werden. Bunte Maskottchen und an Kinder gerichtete Aufmachung würden verboten. Soziale Medien und Personen, die darauf werben, sogenannte Influencer, soll es ebenso betreffen. Zudem dürfte allgemeiner gehaltene, nicht an Kinder gerichtete Werbung für viele zucker-, fett- und salzhaltige Lebensmittel nur noch im Nachtprogramm zwischen 23 und 6 Uhr im Umfeld von Familien- und Sportsendungen laufen. Zum Vergleich: Online-Glücksspiel darf von 21 Uhr an beworben werden.
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