Haftstrafen : Schlecker-Kinder legen Revision ein
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Lars und Meike Schlecker am Montag in Stuttgart Bild: AFP
Lars und Meike Schlecker müssen jeweils für knapp drei Jahre in Haft. Jetzt haben sie Rechtsmittel eingelegt – damit geht der Prozess weiter.
Lars und Meike Schlecker wollen die vom Landgericht Stuttgart verhängten Haftstrafen nicht akzeptieren. Beide hätten am Dienstag Revision gegen die Urteile vom Montag eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet. Damit geht der Prozess vor den Bundesgerichtshof (BGH), der das Urteil auf Verfahrensfehler prüft.
Sie hatten sich selbst unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Unternehmen LDG ausgezahlt – nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. Das Gericht hielt Lars und Meike Schlecker für die faktischen Geschäftsführer der LDG.
Das Unternehmen war allerdings voll von der Drogeriekette ihres Vaters Anton abhängig, der nach Zeugenaussagen auch bei der LDG das Sagen hatte. Anton Schlecker selbst wurde zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. Er hat ebenso wie die Staatsanwaltschaft, die ihn für drei Jahre im Gefängnis sehen wollte, noch bis kommenden Montag Zeit, Revision einzulegen. Die einstmals größte Drogeriekette Europas meldete 2012 Insolvenz an. Mehr als 25.000 Angestellte verloren ihre Jobs.