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Regelungen anderer Länder : Können Lieferkettengesetze funktionieren?

Arbeiter der Textilindustrie in Bangladesh demonstrieren im September 2020 für die Auszahlung ihrer Löhne. Bild: Rehman Asad/Barcroft Media via Getty Images

Die Bundesregierung will Unternehmen für Verfehlungen ihrer Zulieferer in Haftung nehmen. Im Ausland gibt es vergleichbare Gesetze schon. Wirken sie auch?

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          Mitte Juli traten die Minister für Entwicklung und Arbeit, Gerd Müller (CSU) und Hubertus Heil (SPD), vor die Presse, um für ihr gemeinsames Projekt zu werben: Ein neues Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, darauf zu achten, dass in ihrer gesamten Lieferkette soziale und ökologische Standards eingehalten werden. Ziel sei es, Eckpunkte im August im Kabinett zu beschließen. Doch die Gesetzgebung kommt nicht in die Gänge: Grund sind Bedenken von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), dass Unternehmen überfordert würden. Auch das Kanzleramt soll den Plänen mit Skepsis gegenüberstehen. Erbittert wird derzeit hinter den Kulissen gerungen. Arbeitsminister Heil sagte am Mittwoch, er wolle bei den laufenden
          Verhandlungen in der Bundesregierung über das Gesetz keine „faulen Kompromisse“ eingehen. Diese Woche soll es dazu ein weiteres Treffen geben.

          Philip Plickert
          Wirtschaftskorrespondent mit Sitz in London.
          Manfred Schäfers
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.
          Christian Schubert
          Wirtschaftskorrespondent für Italien und Griechenland.
          Winand von Petersdorff-Campen
          Wirtschaftskorrespondent in Washington.
          Klaus Max Smolka
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Weil die Verhandlungen bisher nicht vorangekommen sind, spricht alles dafür, dass sich die drei Minister der Sache selbst annehmen werden. Als wahrscheinlich gilt, dass das ehrgeizige Vorhaben entschärft wird. Müller und Heil wollen Unternehmen zivilrechtlich in Haftung nehmen für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltnormen in der gesamten Lieferkette. Eine Mitarbeiterin einer Textilfabrik in Bangladesh könnte zum Beispiel klagen, wenn sie wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen verletzt wurde. Diese zivilrechtliche Haftung geht dem Wirtschaftsminister zu weit.

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