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Krankenkassen : Kartellamt nimmt Zusatzbeiträge ins Visier

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Acht Euro mehr im Monat: Die ersten Krankenkassen verlangen Zusatzbeiträge

Acht Euro mehr im Monat: Die ersten Krankenkassen verlangen Zusatzbeiträge Bild: dpa

Am Montag hatten acht Kassen gemeinsam Zusatzbeiträge von acht Euro angekündigt. Ist ein solch abgestimmtes Verhalten nach dem Kartellrecht überhaupt zulässig? Die gemeinsame Ankündigung ruft die Kartellwächter auf den Plan.

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          Die gemeinsame Ankündigung von acht Krankenkassen, in nächster Zeit Zusatzbeiträge zu verlangen, ruft Kartellwächter und die Versicherungsaufsicht auf den Plan. Auch die Bundesregierung hat offenbar Zweifel an der Rechtmäßigkeit der konzertierten Aktion. Am Montag hatten acht Kassen, darunter die DAK, in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin Zusatzbeiträge von acht Euro angekündigt.

          „Wir sehen uns das sehr genau an“, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Behörde in Bonn und bestätigte damit Medienberichte. Dies bedeute allerdings nicht, dass das Kartellamt bereits ein formelles Verfahren eingeleitet habe, betonte er. Die Behörde erhalte laufend Beschwerden und Hinweise und gehe ihnen nach.

          Auch das Bundesversicherungsamt will laut Sprecher Tobias Schmidt „sehr intensiv prüfen, ob die geforderten acht Euro dem jeweiligen Bedarf angemessen sind“. Angesichts dieser strengen Prüfung sei „die Verabredung auf ein gemeinsames Vorgehen nicht viel wert“, sagte der Sprecher. Dem Amt liegen bislang fünf Anträge auf Zusatzbeiträge vor. Etliche Krankenkassen, darunter die DAK, müssen sich die angekündigten Aufschläge noch von ihren Verwaltungsräten absegnen lassen.

          Aigner warnt vor überstürztem Wechsel

          Mit Unmut reagierte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). „Wir werden uns genau anschauen, was die Kassen da machen“, sagte sie nach Informationen des „Handelsblatts“ am Dienstag in der Sitzung der Unions-Fraktion. „In anderen Fällen wäre das ein Fall für das Kartellamt“, wird Merkel zitiert.

          Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hält die Erhebung von Zusatzbeiträgen zum 1. Februar durch die Krankenkassen gar für rechtswidrig, weil eine Krankenkasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig werde, auf die Erhöhung hinweisen müsse. Die DAK will schon ab Februar acht Euro extra erheben.

          Aigner warnte Kassenpatienten vor überstürzten Kündigungen ihrer Krankenversicherung. Es sei damit zu rechnen, dass weitere Kassen ihre Beiträge anheben. Wer dennoch wechsle, solle nicht auf Wahltarife umsteigen, riet Aigner. Denn häufig verlangten Kassen bei diesen Tarifen eine dreijährige Bindung. Außerdem verzichte der Versicherte auf sein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung.

          Krankenkassen: Einheitliche Höhe mindert Verwaltungsaufwand

          Die gesetzlichen Krankenkassen wehren sichgegen den Vorwurf illegaler Preisabsprachen im Zusammenhang mit den geplanten Zusatzbeiträgen. „Wir sehen keine kartellrechtlichenSchwierigkeiten“, sagte der Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, Florian Lanz, am Mittwoch in Berlin. Zusatzbeiträge würden durch die Aufsichtsbehörden geprüft. Dass gerade jetzt über die Extrabeiträge geredet werde, hänge damitzusammen, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) die Kassen aufgefordert habe, sich bis Ende Januar zu melden. Die nahezu einheitliche Höhe von acht Euro bei den angekündigten Zusatzbeiträgen sei zudem eine logische Konsequenz aus dengesetzlichen Rahmenbedingungen, weil höhere Beträge mit einem weitaus höheren Verwaltungsaufwand verbunden seien, sagte Lanz.Bislang hätten nach Wissensstand seines Verbandes lediglich acht von 169 Kassen einen Zusatzbeitrag angekündigt.

          Die gesetzlichen Krankenkassen wehren sich indes gegen den Vorwurf illegaler Preisabsprachen: „Wir sehen keine kartellrechtlichen Schwierigkeiten“, sagte der Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, Florian Lanz, am Mittwoch in Berlin. Zusatzbeiträge würden durch die Aufsichtsbehörden geprüft. Dass gerade jetzt über die Extrabeiträge geredet werde, hänge damit zusammen, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) die Kassen aufgefordert habe, sich bis Ende Januar zu melden.

          Die nahezu einheitliche Höhe von acht Euro bei den angekündigten Zusatzbeiträgen sei zudem eine logische Konsequenz aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen, weil höhere Beträge mit einem weitaus höheren Verwaltungsaufwand verbunden seien, sagte Lanz. Bislang hätten nach Wissensstand seines Verbandes lediglich acht von 169 Kassen einen Zusatzbeitrag angekündigt.

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