Klage gegen Tesla wegen Vertragsbruch
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Gegenstand der Klage ist ein kompliziertes Aktiengeschäft zwischen den beiden Unternehmen Bild: Reuters
Die Großbank JP Morgan sagt, der Autohersteller schulde ihr 162 Millionen Dollar. Es geht um ein kompliziertes Aktiengeschäft.
Der Elektroautohersteller Tesla sieht sich einer Klage der Großbank J.P. Morgan wegen Vertragsbruch gegenüber. Es geht dabei um ein kompliziertes Aktiengeschäft zwischen den beiden Unternehmen, und der Finanzkonzern sagt, Tesla schulde ihm 162 Millionen Dollar. Tesla habe seine vertragliche Verpflichtung „auf schamlose Weise ignoriert“. Das Geschäft datiert auf 2014 zurück. Wie es in der Klage heißt, kaufte die Bank damals von Tesla mehrere Tranchen von Optionsscheinen, die sie berechtigten, Aktien des Autoherstellers an einem Fälligkeitsdatum 2021 zu einem bestimmten Ausübungspreis zu kaufen. Für den Fall, dass der Aktienkurs am Fälligkeitsdatum über diesem Preis liegt, wurde vereinbart, dass Tesla die Differenz in Form von Aktien an J.P. Morgan zahlen muss. Liegt er darunter, muss keine der Parteien etwas zahlen. Der Ausübungspreis wurde zunächst auf rund 561 Dollar festgelegt. Die Bank hat der Klage zufolge in dem Vertrag eine Klausel einbauen lassen, wonach sie den Ausübungspreis im Fall „signifikanter Transaktionen“ ändern kann. Das tat sie dann im August 2018 zweimal im Zusammenhang mit zwischenzeitlichen Überlegungen des Tesla-Vorstandschefs Elon Musk, das Unternehmen von der Börse zu nehmen. Tesla protestierte gegen die Anpassungen des Preises. Im August 2020 wurde der Ausübungspreis noch einmal auf knapp 97 Dollar angepasst, um einen Aktiensplit im Verhältnis fünf zu eins zu berücksichtigen. Als die Optionsscheine im Juni und Juli fällig wurden, notierte die Tesla-Aktie weit über diesem Ausübungspreis und kostete mehr als 600 Dollar, heute sind es sogar mehr als 1000 Dollar. Als J.P. Morgan die Differenz wie vereinbart einforderte, weigerte sich Tesla unter Verweis auf den Protest gegen Änderungen des Ausübungspreises 2018, den Betrag vollständig zu bezahlen, heißt es in der Klage. J.P. Morgan fordert nun die sofortige Zahlung des Geldes – zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten.