Revision abgelehnt : Schlecker-Kinder müssen ins Gefängnis
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Lars und Meike Schlecker im Jahr 2011 vor der damaligen Unternehmenszentrale der Schlecker-Kette in Ehingen. Bild: dpa
Zwei Jahre und sieben Monate müssen die Kinder des Drogeriekönigs Anton Schlecker einsitzen – ohne Bewährung. Daran konnte jetzt auch ein Antrag auf Revision nicht mehr rütteln.
Meike und Lars Schlecker, die 47 und 45 Jahre alten Kinder des einst als „Drogeriemarktkönig“ bezeichneten Anton Schlecker, müssen ins Gefängnis. Sie hatten sich gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem November 2017 gewehrt. Die Revision ist jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH) als überwiegend unbegründet zurückgewiesen worden. Die beiden Schleckers erwartet nach dem nun rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen: 1 StR 259/18) eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Wann sie die Haft antreten müssen, entscheidet die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Ihr 74 Jahre alter Vater Anton Schlecker war zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte das Urteil akzeptiert.
Mit dem BGH-Beschluss ist die Verurteilung wegen Untreue, vorsätzlichen Bankrotts und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung durch das Landgericht Stuttgart allerdings in einem Punkt verändert worden: Weil in einem Fall der Beihilfe zum Bankrott nicht berücksichtigt worden war, dass Lars und Meike Schlecker gar nicht selbst Schuldner waren, wurde die Freiheitsstrafe gegen Meike Schlecker um einen Monat reduziert und gegen Lars Schlecker um zwei Monate.
In dem Prozess war es vor allem darum gegangen, dass Meike und Lars Schlecker, die beide Betriebswirtschaft an renommierten ausländischen Hochschulen studiert hatten und jahrelang im Unternehmen der Familie tätig waren, gewusst haben mussten, dass ihrem Vater die Zahlungsunfähigkeit drohte.
Damit war das ganze Drogerieimperium mit 6,55 Milliarden Euro Umsatz und 36000 Mitarbeitern in Gefahr, weil Anton Schlecker – für solch große Unternehmen ungewöhnlich – als eingetragener Kaufmann mit vollem Haftungsrisiko agierte. Während Anton Schlecker durch verschiedene Maßnahmen begann, Vermögenswerte zur Seite zu schaffen, unterstützten ihn dabei die Kinder, so das Landgericht.
Unter anderem wurde noch kurz vor dem Insolvenzantrag ein Millionenbetrag von der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG per Blitzüberweisung auf die Privatkonten der Kinder Meike und Lars verschoben.