Kein Bußgeld gegen Rossmann : BGH hebt Urteil wegen Preisabsprachen auf
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Die Drogeriekette Rossmann hat sich erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gewehrt. Der Fall um Preisabsprachen mit dem Kaffeeröster Melitta muss nun neu verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen die Drogeriekette Rossmann wegen Preisabsprachen beim Kaffee aufgehoben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte Rossmann im Februar 2018 wegen einer „vorsätzlichen Kartellwidrigkeit“ zur Zahlung einer Geldbuße von 30 Millionen Euro verurteilt. Damit erhöhten die Richter die ursprüngliche verhängte Geldbuße des Bundeskartellamts um das Sechsfache. Aus dem nun veröffentlichten Beschluss geht hervor, dass der Düsseldorfer Kartellsenat sein Urteil zu spät zu den Akten gegeben hat. Anders als beantragt sei das Verfahren aber nicht wegen Verjährung einzustellen. Damit muss nun ein anderer Kartellsenat in Düsseldorf die Sache komplett neu verhandeln (Az. KRB 37/19).

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Im Jahr 2015 hatten die Wettbewerbshüter sogenannte vertikale Absprachen zwischen dem Kaffeeröster Melitta und den fünf Handelsunternehmen Edeka, Kaufland, Metro, Rewe und eben Rossmann mit Bußgeldern belegt. Sie sollen sich über den Endverkaufspreis vor allem von Filterkaffee verständigt haben. Gegen die Geldbuße von 5,5 Millionen Euro hatte Rossmann Einspruch beim OLG eingelegt und wehrte sich nun erfolgreich mit einer Rechtsbeschwerde in Karlsruhe.