Kartellklage : Bauer streitet mit dem Pressegroßhandel
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Zeitschriftenregal: Über das Vertriebsnetz streitet sich der Bauer-Verlag vor Gericht Bild: dapd
Der Bauer-Verlag schert aus und klagt gegen den Verband der Pressegroßhändler. Das Landgericht Köln hat die Kartellklage des Unternehmens nun erstmals verhandelt: Bauer will einfach weniger zahlen, die Grossisten warnen vor den Folgen für das Gemeinwohl.
Deutschlands Pressegroßhandel bleibt in einem ungewissen Schwebezustand: Keiner kann sagen, wie es im nächsten Jahr noch existieren wird. Die Bauer Media Group ist aus dem Branchenkonsens über das Vertriebssystem ausgeschert: Der Hamburger Verlag („TV Movie“, „Neue Post“, „Bravo“) klagt darauf, nicht mehr mit dem Verband der Presse-Grossisten über einheitliche Handelsspannen zu verhandeln, sondern mit jedem einzelnen der 70 Betriebe, die als neutrale Händler die Publikationen der Verlage täglich an 120000 Verkaufsstellen liefern (siehe Pressevertrieb vor Gericht: Bauer klagt gegen Großhändler).
Das Landgericht Köln hat diese Kartellklage am Donnerstag erstmals mündlich verhandelt und veranschlagt mehr Zeit für den Streit um das komplizierte Pressevertriebssystem, das seit Jahrzehnten besteht und nun von Gerichtsurteilen abhängt. 2010 lieferten die Grossisten 2,7 Milliarden Exemplare und sorgten für einen Umsatz von 3,5 Milliarden Euro im Presse-Einzelhandel.
Welche wirtschaftlichen Interessen verfolgt Bauer mit der Klage? Das fragte Richter Bernd Paltzer zu Beginn. Geht es womöglich darum, den Verband zu noch stärkeren Zugeständnissen zu drängen? Selbstverständlich geht es um wirtschaftliche Interessen, sagte Heribert Bertram, Geschäftsleiter der Bauer Vertriebs KG, aber ihm gehe es ums Prinzip. „Es ist kein Scheinprozess, um bessere Konditionen durchzusetzen“, sagte Bauers Anwalt Matthias Wolter.
Freier Markteintritt für alle Publikationen
In der fast zwei Stunden dauernden Verhandlung kristallisierte sich heraus, wie sich der Verlag wirtschaftliche Vorteile erhofft: Er will mit jedem Grossisten einzeln verhandeln und auch einzelnen Betrieben anbieten, in Gebieten anderer vorzudringen - um auf diesem Weg den Druck zu erhöhen und weniger zahlen zu müssen.
Dass Bauer mit seinem Vorgehen das Pressegroßhandelssystem zu Fall bringt, befürchtet dagegen der Grosso-Verband: Er habe eine Pufferfunktion zwischen Verlagen und Großhändlern, die alle Publikationen gleichbehandeln sollen. Sonst hätten größere Verlage mehr Macht. Einheitliche Konditionen garantieren den freien Markteintritt für alle Verlage und damit die Pressevielfalt. Zeitungen und Zeitschriften sind keine Waren wie andere. Der Wettbewerb solle direkt am Presseregal erfolgen und sich nicht schon vorher entscheiden.
Grosso-Verband ist zuversichtlich
„Nach unserem Eindruck sehen die Richter die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens für das lesernahe Versorgungsnetz“, sagte Kai-Christian Albrecht, Geschäftsführer des Grosso-Verbands, nach der Verhandlung. Sie seien zuversichtlich, dass das Gericht zu einem für das System und die Branche positiven Urteil komme. Bauer wollte sich nach der Verhandlung nicht weiter äußern. Dass er heute nichts Neues gehört habe, gab Heribert Bertram zu verstehen.
Welche Richtung das Landgericht Köln einschlägt, will es am 30. Juni mit einem Hinweisbeschluss verkünden. Den Parteien bleibt dann sechs Wochen um darauf zu antworten; danach wird eine zweite mündliche Verhandlung folgen, bevor es zu einem Urteil kommt. Die Zeit der Ungewissheit für den deutschen Pressevertrieb geht weiter (siehe Presse-Grosso vor Gericht: Sprengstoff für die gesamte Branche).