Kartellamt Apple : Kartellamt gegen Apple
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Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen die Anti-Tracking-Regelungen von Apple eingeleitet Bild: dpa
Meint es Apple zu gut mit dem Datenschutz? Das Kartellamt greift Beschwerden der Werbewirtschaft auf.
Das Bundeskartellamt hat ein weiteres Verfahren gegen Apple eröffnet. Die Wettbewerbshüter werfen dem amerikanischen Technologiekonzern vor, dass seine neuen Tracking-Regeln eigene Angebote bevorzugt behandeln und andere Unternehmen behindern könnten. Dabei geht es um Apps von dritten Anbietern, denen Apple seit April 2021 spezielle Datenschutzvorgaben macht.
Generell müssen alle App-Betreiber schon nach geltender Rechtslage das Einverständnis der Nutzer einholen, um deren Aktivitäten nachverfolgen zu dürfen. Mit seinem „App Tracking Transparency Framework“ (ATT) für iPhone, iPad und Apple TV hat Apple aber weiter gehende Sonderregeln für Anwendungen fremder Anbieter aufgestellt: Deren Nutzer müssen eine zusätzliche Einwilligung zur Verwendung und Kombination von Nutzerdaten erteilen. Eine diskriminierende Handhabung vermuten die Bonner Wettbewerbshüter auch für eine von Apple bereitgestellte Gerätekennung für die Werbewirtschaft, den „Identifier for Advertisers“. Bei der Verwendung und Kombination von Nutzerdaten für eigene Dienste lege Apple offenbar weniger strenge Maßstäbe an.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt lobte die Einführung von Geschäftsmodellen, die Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumten. „Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen“, sagte er. Folgen hat das für die Werbepartner der App-Betreiber, welche die Daten benötigen, um personalisierte Onlinewerbung auszuspielen, oder Nutzerdaten für andere Zwecke erheben.
In Deutschland hatten Medien- und Werbeverbände sofort nach Einführung des ATT Beschwerde beim Kartellamt eingelegt. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück. Kein Unternehmen werde daran gehindert, Werbung zu schalten. Auch die Nutzerdaten könnten mit Zustimmung der Nutzer ohne Einschränkungen verwendet werden. „Apple hält sich an einen höheren Datenschutzstandard als fast jedes andere Unternehmen, indem es Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht“, sagte ein Sprecher.
In einem anderen Verfahren ermittelt das Kartellamt schon seit einem Jahr gegen Apple, um den Konzern stärker an die Kandare legen zu können. Grundlage sind die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankerten neuen Bestimmungen gegen besonders dominante Internetriesen. In dem zweistufigen Verfahren muss das Kartellamt zunächst eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ nachweisen. Darauf aufbauend, kann es dann ohne weiteren Nachweis eines Fehlverhaltens in die Geschäftsmodelle eingreifen. Dazu gehört auch das Verbot einer Selbstbevorzugung. Im Fall von Apple könne aber auch die Datensammlung durch Apple selbst eine Rolle spielen, hieß es. Die amerikanischen Internetkonzerne Google und die Facebook-Muttergesellschaft Meta sind vom Bonner Amt schon als besonders marktmächtig eingestuft und unter besondere Beobachtung gestellt worden. Ein weiteres Verfahren läuft noch gegen Amazon.