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Folgen der Pandemie : ZEW erwartet Anstieg von Pleiten kleinerer Firmen

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Der Schriftzug „Wir schliessen“ steht am Schaufenster eines Geschäftes auf einer Seitenstrasse der Düsseldorfer Königsallee. Bild: dpa

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) erwartet einen Anstieg von Insolvenzen vor allem für kleine Unternehmen. Betroffen seien vor allem Firmen aus der Gastronomie, Tourismus oder Bekleidung.

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          Nach dem Ende der Corona-Ausnahmeregeln für Firmen in Schieflage rechnet das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) mit einem Anstieg von Pleiten vor allem kleinerer Unternehmen. Anfällig für negative Auswirkungen der Corona-Krise seien insbesondere Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Selbstständige und Freiberufler, heißt es in der Untersuchung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Aufgrund der zeitweise ausgesetzten Insolvenzsantragspflicht war die Zahl der Firmenpleiten im Corona-Krisenjahr auf ein Rekordtief gesunken.

          „Die Anzahl insolventer Unternehmen mit kleiner Mitarbeiterzahl geht bis September 2020 deutlich zurück, während die Insolvenzanmeldungen Ende des Jahres wieder einen Anstieg erfahren“, berichtete ZEW-Experte Georg Licht. In den kommenden Monaten sei mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Gefährdet seien vor allem kleine Firmen mit begrenzten Bargeldreserven und geringen Sicherheiten für die Inanspruchnahme neuer Kreditlinien.

          Anstieg bei Firmenpleiten

          Vor allem in den von der Corona-Krise betroffenen Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Tourismus und Bekleidung dürften die Insolvenzen in den kommenden Monaten zunehmen. In den vier Monaten nach Pandemiebeginn 2020 war die Zahl der Firmen-Zusammenbrüche im Dienstleistungs- und Handelssektor den Angaben zufolge noch überproportional gesunken.

          Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Um eine Pleitewelle in der Corona-Krise zu verhindern, hatte der Staat diese Pflicht zum Insolvenzantrag zeitweise ausgesetzt. Seit Oktober 2020 galt sie wieder für zahlungsunfähige Unternehmen, ab Ende Dezember auch für überschuldete Firmen. Die letzte Ausnahme für Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warten, entfiel zum 1. Mai 2021.

          Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) rechnet nach der Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht mit einem Anstieg bei Firmenpleiten. Es sei allerdings schwer, dazu belastbare Prognosen abzugeben, sagte sie dem „Handelsblatt“ (Freitag). Die Auswirkungen der Krise seien über Hilfszahlungen abgefedert worden, und es stünden weiter zahlreiche staatliche Finanzhilfen zur Verfügung. Zudem seien die Regelungen zum Insolvenzschutz um ein neues Sanierungsrecht ergänzt worden: „Wer sich neu aufstellt und die Mehrheit seiner Gläubiger überzeugt, kann einen Neuanfang machen - ganz ohne Insolvenz“, sagte Lambrecht. Zudem gingen die Corona-Infektionszahlen zurück. Damit ergeben sich nach ihren Worten Öffnungsperspektiven.

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