Gericht entscheidet : Kein Kredit für Eigner der MV Werften
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Die „Global Dream“ in der Werft Bild: Picture Alliance
Die Kasse bleibt erstmal zu: Der Genting-Konzerns hat vorläufig keinen Anspruch auf die Auszahlung eines Kredits vom Land Mecklenburg-Vorpommern.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss dem Genting-Konzern vorläufig keinen Kredit geben. Einen Antrag auf einstweilige Verfügung in dieser Sache lehnte das Landgericht Schwerin am Montag ab. Genting ist Eigentümer der MV Werften mit knapp 2000 Mitarbeitern und gleichzeitig der Auftraggeber für das Schiff Global One, das auf der Werft in Wismar gebaut wird.
Der Konzern habe nicht hinreichend darlegen können, dass er ohne die Auszahlung des Kredits von 78 Millionen Euro in eine existenzielle Notlage geraten würde, sagte die Richterin. Eine solche Existenznot müsse aber vorliegen für eine einstweilige Verfügung. Das Geschäftsmodell des asiatischen Genting-Konzerns basiert auf Kreuzfahrten und Glücksspiel und verzeichnete daher durch die Corona-Pandemie hohe Einbußen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte Unterstützung für Genting als Eigner und Hauptkunde der MV Werften zugesagt, um eine für die Jahre 2024/2025 absehbare Liquiditätslücke zu schließen. Genting forderte die Auszahlung aber schon im Dezember 2021 unter Verweis auf eine aktuelle Liquiditätslücke. Dieses Ansinnen wies die Landesregierung zurück unter Verweis darauf, dass die Zukunft der MV Werften nicht gesichert sei, worauf Genting wegen der Auszahlung des Geldes vor Gericht zog.
Gleichzeitig platzten – mangels ausreichender Solidaritätssignale durch Genting – Verhandlungen über Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, sodass die MV Werften in die Zahlungsunfähigkeit gerieten und am vorigen Montag Insolvenz beantragten. Noch am gleichen Tag zog das Land Mecklenburg-Vorpommern die Kreditzusage zurück.