Datenschutz mit Verunsicherungsfaktor
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Was darf ich an wen verschicken? Durch die DSGVO ist das längst keine triviale Frage mehr. Bild: Nerea Lakuntza
Seit fünf Jahren schützt die Datenschutzgrundverordnung die Daten der Bürger in der Europäischen Union. Während Datenschützer die Gesetzgebung feiern, hadern Unternehmen mehr denn je mit ihren Folgen.
Pünktlich zum fünften Jubiläum der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, gemeinhin unter dem Kürzel DSGVO bekannt, ist auch die irische Datenschutzbehörde auf Kurs gebracht: Sonst hält sie sich mit Bußgeldverfahren gerne zurück und lässt insbesondere den amerikanischen Internetkonzernen ihren Lauf. Nicht umsonst haben sie sich reihenweise in der Datenschutzoase Irland niedergelassen.
Doch am Montag reihte auch sie sich ein in die Liste der Aufsichtsbehörden, die wegen mutmaßlicher Datenschutzverstöße üppige Bußgelder verhängen: 1,2 Milliarden Euro soll der Internetkonzern Meta bezahlen, weil er die Daten seiner Facebook-Nutzer in die Vereinigten Staaten transferiert hat, ohne sie vor dem Zugriff der dortigen Geheimdienste zu schützen. Ob das Geld am Ende auch in dieser Höhe fließt, muss sich erst noch zeigen. Meta will gegen den Bußgeldbescheid gerichtlich vorgehen.
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