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Nach dem Middelhoff-Urteil : Die Stunde der Langweiler

Thomas Middelhoff am Freitag im Gerichtssaal in Essen Bild: AP

Der Exzentriker und ehemalige Spitzenmanager Thomas Middelhoff ist zum Opfer seiner Großmannssucht geworden. Doch das harte Urteil gegen ihn hat Folgen: In den Vorstandsetagen werden sich die Duckmäuser vermehren.

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          Einmal angenommen, der Top-Manager Thomas Middelhoff hätte im Jahr 2009 den strauchelnden Karstadt-Konzern namens Arcandor vor der Pleite bewahrt. Der Mann würde heute als Sieger durch die Welt ziehen, Huldigungen von Kollegen, Politikern und Medienschaffenden entgegennehmen und in den Talkshows über Ethik, Arbeitsplätze und die Verantwortung der Führungskräfte parlieren. Kein Hahn, schon gar nicht die Konzerneigentümerin Madeleine Schickedanz, hätte je gekräht, der Mann lebe auf zu großem Fuße, sei gar vom Größenwahn zerfressen. Das Leben meint es mit den Erfolgreichen immer gut.

          Rainer Hank
          Freier Autor in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

          Nun aber, da Arcandor in der Pleite endete, kam der Insolvenzverwalter – was seine Pflicht ist – auf die Idee, nachzusehen, ob Vorstand Middelhoff womöglich Dinge getrieben hat, die, hätte er sie unterlassen, das Unternehmen zwar auch nicht gerettet, aber den Gläubigern mehr Substanz zur Befriedigung ihrer Ansprüche gebracht hätte. Wäre Thomas Middelhoff nicht ständig mit sündhaft teuren Privatjets und Hubschraubern unterwegs gewesen, wäre am Ende aus der Insolvenzmasse mehr zu holen gewesen. Der Mann soll den Schaden wiedergutmachen und nachzahlen, sagt das Zivilrecht. Der Mann war untreu und gehört weggesperrt, sagt das Strafrecht.

          Per Charterflugzeug nach Amerika

          Am vergangenen Freitag wurde Thomas Middelhoff zu drei Jahren Gefängnis verurteilt ohne Bewährung. Statt der Rückkehr ins mondäne Saint Tropez musste er auf der Stelle den Gang in die Justizvollzugsanstalt antreten, aus der er frühestens kommende Woche freikommen könnte, wenn er den Behörden seinen Pass oder andere Sicherheiten hinterlässt, die den Fluchtverdacht entkräften.

          Untreue heißt das Verbrechen, dessen der Richter den Angeklagten Middelhoff in 27 Fällen schuldig gesprochen hat. Die Juristen verlangen dafür ein „pflichtwidriges“ Verhalten, eine Verletzung seiner „Vermögensbetreuungspflicht“. Dass er sich selbst auf Kosten seiner Firma bereichert hat, ist, anders als beim Betrug, nicht zwingend erforderlich. Leicht nachvollziehen lässt sich das Urteil dort, wo als erwiesen gilt, dass der Manager sich im exklusiven Charterflugzeug für 90.000 Euro zu einem Boardmeeting der „New York Times“ nach Amerika fliegen ließ, die Kosten aber dem Arcandor-Konzern in Rechnung stellte. Warum sollen die Eigentümer deutscher Warenhäuser dafür zahlen, dass der Vorstandschef ihres Unternehmens sich mit Aufsichtsratsmandaten internationaler Medienkonzerne schmückt? Dreister noch ist die üppige Festschrift zum runden Geburtstag, die Middelhoff seinem alten Freund und Förderer Mark Wössner beim früheren Arbeitgeber Bertelsmann zudachte, wofür er den Kaufhausaktionären 180.000 Euro in Rechnung stellte.

          „Other People’s Money“: Mit dem Geld anderer Leute lässt es sich leicht großzügig sein. So etwas findet auch der juristische Laie pflichtwidrig, und er versteht, warum die Fachleute dafür den Begriff „Untreue“ benützen: Der CEO, der treu zu seinem Arbeitgeber sein soll und dafür auch fürstlich honoriert wird, geht fremd und schädigt sein Unternehmen, indem er dessen Eigentum veruntreut und damit Hallodri treibt.

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