
Diesel-Kommentar : Watsche für VW
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Die deutliche Ansage aus Karlsruhe ist für Volkswagen schlecht. Ab sofort werden die Kläger sich danach richten.
Bisher laufen die besonders aussichtsreichen Klagen enttäuschter VW-Kunden in der immer gleichen ernüchternden Weise ab. Zeichnet sich vor einem Oberlandesgericht ein Sieg für den Verbraucher ab, macht Volkswagen ein äußerst großzügiges Angebot. Die Sache wird dann verglichen, niemand verliert ein Wort. Die Gerichte notieren: Fall ist erledigt.
Allein am Oberlandesgericht Braunschweig haben Anwälte von VW möglicherweise bis zu 450 brisante Fälle auf diese Weise „erledigt“. Auf Nachfrage schweigt VW eisern.
Auch in der Revision eines VW Tiguan-Fahrers vor dem Bundesgerichtshof ist es nun zu einer kurzfristigen Absage gekommen. Doch die Bundesrichter haben die Faxen dicke, offenkundig weil Gerichte in ganz Deutschland auf eine Ansage warten.
In einem Hinweisbeschluss, einer vorläufigen Rechtsauffassung, watschten sie den Konzern jetzt ab und stuften die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel ein. Zwar haben das auch schon die unteren Instanzen entschieden.
Aber eine so deutliche Ansage aus Karlsruhe gab es im Dieselskandal bisher nicht. Für VW ist das schlecht. Ab sofort werden die Kläger ihre Strategie auf die höchstrichterliche Auffassung hin ausrichten.
