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Sewing, Achleitner und Co. : Gericht kippt Entlastung von Deutsche-Bank-Führung

  • Aktualisiert am

Christian Sewing (links) und Paul Achleitner auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank im Mai Bild: dpa

Peinlicher Rückschlag für die Deutsche Bank: Das Landgericht Frankfurt kippt die Entlastung von Konzernchef Sewing und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Achleitner durch die Hauptversammlung.

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          Die Deutsche Bank hat vor dem Landgericht Frankfurt eine peinliche Niederlage einstecken müssen. Die Richter kippten die Entlastung von Vorstandschef Christian Sewing, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Paul Achleitner und weiterer Vorstände durch die Hauptversammlung im Mai. Geklagt hatte die Riebeck-Brauerei, hinter der der Kleinaktionär Karl-Walter Freitag steht. Freitag ist einer der Aktionäre, die Hauptversammlungen gerne durch das Abfeuern unzähliger Detailfragen lähmt und die grundsätzliche Eignung von Vorständen und Aufsichtsräten in Frage stellt. Vor Jahren wurde er einmal einer Aktionärsversammlung verwiesen, weil er „die Herren dort vorne“ als „Lumpen, Lügner und Pöbler“ beschimpft hatte.

          Auf der Hauptversammlung im Mai habe die Deutsche Bank die Fragen der Aktionäre zur delikaten Rolle von Cerberus als Aktionär und Berater nicht hinreichend beantwortet, hatte Freitag geklagt. Die Deutsche Bank hatte unter anderem geantwortet, dass sie 2018 Cerberus einen einstelligen Millionenbetrag an Beraterhonorar gezahlt und einen ähnlichen Betrag für dieses Jahr erwarte. Durchschnittlich fünf bis zehn Berater seien für die Deutsche Bank vor allem im Treasury und in der Investmentbank im Einsatz. Wegen seines Beratervertrages, durch den Cerberus an vertrauliche Informationen gelange, unterliege Cerberus den gesetzlichen Verboten zum Insiderhandel. Da Cerberus auch Aktionär der Commerzbank ist, habe Cerberus die Deutsche Bank nicht bei den Fusionsverhandlungen beraten. Ohnehin sei in einer Vereinbarung zwischen Cerberus und der Deutschen Bank sichergestellt, dass Cerberus Informationen aus der Beratertätigkeit nicht als Aktionär nutzen dürfe, beteuerte die Deutsche Bank. Allerdings haben etliche Beobachter daran Zweifel. So hat es die Commerzbank ausdrücklich abgelehnt, den Aktionär Cerberus gleichzeitig auch als Berater zu beschäftigen.

          Die Deutsche Bank kündigte am Freitag an, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einzulegen. „Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen derzeit noch nicht vor. Wir sind aber fest davon überzeugt, unseren Aktionären auf der Hauptversammlung 2019 alle Fragen richtig und angemessen beantwortet zu haben“, sagte ein Sprecher der Bank.

          Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung des Gerichts nicht. Selbst wenn Vorstand und Aufsichtsrat durch eine Hauptversammlung nicht entlastet werden, heißt das nicht, dass sie automatisch ihre Stelle verlieren, wie das jüngste Beispiel des Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann zeigt. Im Fall der Deutschen Bank haben die Aktionäre auf der Hauptversammlung den Managern mit klaren Mehrheiten ihr Vertrauen ausgesprochen. Sollte die Bank mit ihrer Revision vor dem Oberlandesgericht scheitern und die Entlastung aus formellen Gründen nichtig sein, so ließe sich vermutlich die Abstimmung auf der nächsten Hauptversammlung im Mai wiederholen. 

          In dem Institut ist man zuversichtlich. „Frühere Klagen dieses Berufsklägers zu Beschlüssen unserer Hauptversammlungen waren nur äußerst selten erfolgreich“, sagte der Sprecher. Das Landgericht erklärte auch die Entlastung der Vorstände Karl von Rohr, Garth Ritchie und Silvie Matherat für nichtig. Die letzten beiden haben die Bank inzwischen verlassen.

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