Weichen für Hanno Bergers Zukunft
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Die Anklage wirft Hanno Berger besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen vor. Dem Fiskus soll damit ein Schaden von 278 Millionen Euro entstanden sein Bild: dpa
Bis zu 15 Jahren Haft drohen dem Anwalt im Cum-ex-Skandal. Wie glaubwürdig war sein Teilgeständnis? Am Dienstag kommt es zu den Schlussanträgen. Nächste Woche fällt dann in Bonn ein wegweisendes Urteil.
In Strafprozessen geht es um die individuelle Schuld eines Angeklagten. Das Gericht muss auf Grundlage der Hauptverhandlung beurteilen, ob der mutmaßliche Täter den vorgeworfenen Tatbestand objektiv verwirklicht hat. Und ob ihm zum Zeitpunkt der Begehung der Tat auch bewusst gewesen ist, was er gerade tut.
Eigentlich ist das eine machbare Aufgabe für eine erfahrene Wirtschaftsstrafkammer. Zumal wenn sie, konkret die 12. große Strafkammer am Landgericht Bonn, im März 2021 die Grundlageentscheidung für eine ganze Reihe nachfolgender Prozesse vorgelegt hat. Und sich zugleich durch den Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich bestätigt fühlen darf: Karlsruhe betonte im Sommer 2021, dass die Aktienkreisgeschäfte unter Einsatz von Leerverkäufern rund um den Dividendenstichtag („Cum-ex“) illegal waren und die mehrfache Rückerstattung einer nur einmal angefallenen Kapitalertragssteuer eine Steuerhinterziehung darstellt. „Es ging um einen blanken Griff in die Steuerkasse, in die alle Steuerzahler normalerweise einzahlen“, sagte Rolf Baum, damaliger Senatsvorsitzender am BGH. Wenige Monate später schloss sich der Bundesfinanzhof (BFH) der Auffassung an.
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