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Pauschalhilfe : Wirksamere Hilfe für Solo-Selbständige

Bewilligungsbescheid der Corona-Soforthilfe Bild: dpa

Die Bundesländer wollen eine Änderung der Förderbedingungen für Solo-Selbständigen erwirken. Neben den bisherigen Zuschüssen sollen die Selbständigen auch eine Pauschalhilfe bekommen. Es gibt jedoch eine Voraussetzung.

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          Für Künstler, Musiker, freie Journalisten und viele andere Solo-Selbständige kann es in der Corona-Krise finanziell schnell sehr eng werden. Trotz der vom Bund bereitgestellten Soforthilfen bleibt vielen womöglich nur der Gang zum Job-Center, um Hartz IV zu beantragen. Die  Bundesländer pochen deshalb auf eine Änderung der Förderbedingungen für die rund 2,2 Millionen Solo-Selbständigen, denen die Geschäfte auf breiter Front wegbrächen. Um ihre Umsatzeinbußen auszugleichen und den Lebensunterhalt zu sicheren,  sollen sie neben den bisherigen Zuschüssen maximal drei Monate lang eine Pauschalhilfe von bis zu 1000 Euro im Monat erhalten. Voraussetzung wären Umsatzeinbrüche von mehr als 50 Prozent. Das geht aus einem Schreiben der Landeswirtschaftsminister-Konferenz an die Bundesregierung hervor, das der F.A.Z. vorliegt. Auf den Weg gebracht hat es die Bremer Landesregierung, die derzeit den Vorsitz führt – mit einhelliger Unterstützung aus allen Ländern, wie es hieß.

          Helmut Bünder
          Wirtschaftskorrespondent in Düsseldorf.

          Die Einnahmeausfälle seien für viele Solo-Selbständige nicht zu verkraften, weil sie kaum Zugang zu Krediten hätten, mahnen die Länder. „Daher sind voraussichtlich deutlich mehr als anderthalb Millionen Solo-Selbständige in Deutschland in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht“, heißt es in dem Brief. Trotz hoher  Umsatzeinbußen griffen die Soforthilfen bei vielen nicht, weil sie an betriebliche Sachkosten wie Mieten, Pachten oder Leasingraten gekoppelt seien und sich Berufs- und Privatleben bei vielen Solo-Selbständigen nur schwer trennen ließen.

          Zu diesem Kreis zählten vor allem Berufe, die Dienstleistungen außer Haus und beim Kunden erbringen, neben Künstlern und Kreativen etwa auch Fensterputzer,  Hausmeister, mobile Frisöre, Dozenten oder Sporttrainer. Der Bund lehnt die Zusatzleistungen bisher ab und verweist auf einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld II. Die Länder sehen darin eine doppelte Bürokratie. Wer in Not gerate, müsse sowohl Unterstützung der privaten Lebenshaltung wie auch die Soforthilfe für die betrieblichen kosten beantragen. „Das ist nicht im Interesse der Unternehmen und auch kein sparsamer Umgang mit den öffentlichen Ressourcen“.

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