Rechtsanwalt über Corona-Krise : „Existenzgefährdete Firmen sollten Klagen prüfen“
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Christos Paraschiakos ist Rechtsanwalt der Kanzlei Chatham Partners in Hamburg. Bild: Chatham Partners
Viele Geschäfte mussten in der Krise wochenlang schließen. Muss der Staat die Inhaber voll entschädigen? Ein Interview mit dem Hamburger Rechtsanwalt Christos Paraschiakos über die Erfolgsaussichten von Klagen.
Der Staat zwingt seit Wochen viele Unternehmen zur Schließung. Viele erhalten Zuschüsse oder Kredite. Wie aber sieht es mit einer vollen Entschädigung vom Staat aus?
100 Prozent sind unwahrscheinlich. Ansonsten: Es kommt darauf an.
Worauf denn?
Nun, das ist ganz erheblich vom Einzelfall abhängig. Eine entscheidende Frage ist, ob die erzwungene Schließung etwa von Friseurgeschäften oder Fitnessstudios rechtmäßig ist oder rechtswidrig. Da sind wir derzeit ziemlich im Blindflug unterwegs. Es gibt kaum Präzedenzfälle und die Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich. Manche erlauben beispielsweise die Begrenzung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, andere verwerfen sie.
Dann lassen Sie uns über konkrete Fälle sprechen. Sollten Reiseunternehmen wie die TUI auf volle Entschädigung hoffen?
Für die TUI und andere Reiseveranstalter wird es aus meiner Sicht schwierig. Die sind nicht die Hauptadressaten der Verbote. Das Problem ist, dass fast alle ausländischen Staaten die Einreise verbieten. Damit bricht das Geschäft zwar weg, aber der deutsche Staat ist dafür nicht verantwortlich.
Anderes Beispiel: Die Warenhäuser von Karstadt-Kaufhof mussten lange schließen. Wie stehen die Chancen hier?
Das ist der interessanteste Fall. Hier gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Anspruch auf Entschädigung besteht, weil die erzwungene Schließung rechtswidrig gewesen sein könnte. Dann könnte man über einen Amtshaftungsanspruch nachdenken. Wahrscheinlicher ist aber ein Anspruch wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs. Sollte die Schließung doch rechtmäßig gewesen sein, muss geprüft werden, ob jemand ein Sonderopfer geltend machen kann, weil er seinen Gewerbebetrieb für die Allgemeinheit vorübergehend aufgegeben hat. Dann kann es Entschädigung geben. Die Frage ist aber, ob man von einem Sonderopfer sprechen kann, wenn fast alle Geschäfte schließen müssen. Denn wenn Maßnahmen jedermann betreffen, dann gibt es nichts. Aber hier sind viele Aspekte noch ungeklärt.
Alles in allem: Wie stehen die juristischen Erfolgsaussichten für Karstadt-Kaufhof?
Wir Juristen tun uns mit Einschätzungen in Prozent schwer, weil sie falsche Sicherheit vermitteln. Alles in allem sind die Chancen dort gut, wo die Maßnahmen rechtswidrig sind. Aber wir werden bei diesen Entscheidungen einen deutschlandweiten Flickenteppich erleben. Da wird es keine einheitlichen Entscheidungen geben, weil die Gerichte die Maßnahmen von Bundesland zu Bundesland anders bewerten. Und weil der Gesetzgeber die Entschädigungsansprüche nicht abschließend geregelt hat.
Letztes Beispiel: Raten Sie den Inhabern von Friseursalons und anderen kleinen Geschäften zu einer Klage?
Wenn die Schließung rechtswidrig ist, in jedem Fall. Aber auch wenn die Schließung rechtmäßig ist, würde ich im Fall von Friseursalons schon eher ein Sonderopfer sehen, weil hier wirklich das ganze Geschäft brachliegt. Da gibt es keine Möglichkeit, die Dienstleistung beispielsweise über den Onlineshop zu erbringen. Für Selbständige hat der Staat allerdings auch Regeln für den Verdienstausfall bei Quarantäne, Tätigkeitsverboten oder notwendiger Kinderbetreuung aufgestellt.
Und wenn ich zu Ihnen komme und sage: Das reicht mir nicht, ich will voll entschädigt werden?
Alles wird es sicher nicht geben.
Wem raten Sie also zu einer Klage und wem nicht?
Angesichts der bisherigen Rechtsprechung sollten Inhaber von Geschäften, die mehr als 800 Quadratmeter haben, eine Klage ernsthaft prüfen. In allen anderen Fällen lohnt sich die Prüfung vor allem für Unternehmen, die durch die angeordneten Schließungen in der Existenz gefährdet sind. Das folgt aus dem Sonderopfergedanken. Wer durch die Schließung in Existenznot gerät, erbringt eher ein Sonderopfer als jemand, der durch die Schließung verkraftbare Einbußen hinnimmt.
Christos Paraschiakos...
...ist promovierter Rechtsanwalt der Kanzlei Chatham Partners in Hamburg. Er ist spezialisiert auf das öffentliche Wirtschafts- und europäische Marktrecht. Promotionsbegleitend lehrte und forschte er insbesondere im Verwaltungs- und Verfassungsrecht an der Bucerius Law School.