Im Rahmen eines Modellversuchs öffnet Sanofi als eines von vier Unternehmen seine Impfstraße, um dort Mitarbeiter mit Impfstoff zu versorgen. Bild: Frank Röth
Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne stellen sich neue Fragen: Darf ein Arbeitgeber darauf pochen, dass sich Mitarbeiter impfen lassen? Darf er Geimpften Vorteile gewähren? Die F.A.Z. liefert Antworten auf die wichtigsten Themen.
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Gibt es eine Pflicht, sich gegen Corona impfen zu lassen?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Impfpflicht in Bezug auf das Coronavirus. Diese wird es auf absehbare Zeit auch nicht geben, das hat die Bundesregierung immer wieder beteuert.
Können Arbeitgeber trotzdem darauf pochen, dass sich Mitarbeiter impfen lassen?
Nein, in den meisten Fällen nicht. „Der Chef kann eine Impfung nicht anordnen, da die Regelungsmacht des Arbeitgebers endet, sobald die private Lebensführung der Arbeitnehmer betroffen ist“, sagt Yavuz Topoglu, Arbeitsrechtler bei EY Law. Drohen Chefs mit einer Abmahnung, wäre diese unwirksam. Allerdings gibt es aus nachvollziehbaren Gründen Ausnahmen für einzelne Branchen, etwa für Ärzte und Pflegepersonal. Das Infektionsschutzgesetz sieht nämlich in Paragraph 23 vor, dass die Leiter von Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Heimen und Arztpraxen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Damit können sie neben der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsmaßnahmen vom Personal ein gesteigertes Interesse an einer Impfung erwarten.
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