Bundeskartellamt : Millionenstrafe gegen Hörgerätehersteller
- Aktualisiert am
Bußgeld nach Liefersperre: Hörgeräte-Hersteller Phonak muss 4,2 Millionen Euro zahlen Bild: AP
Das Bundeskartellamt hat eine Strafe gegen den Hörgeräte-Hersteller Phonak verhängt: 4,2 Millionen Euro soll das Unternehmen zahlen. Phonak hatte einen Anbieter nicht mehr beliefert, weil dieser die unverbindlichen Preisempfehlungen des Hertstellers unterbot.
Der Hörgeräte-Anbieter Phonak muss wegen Einflussnahme auf die Verkaufspreise seiner Produkte 4,2 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Das Unternehmen sei mit Liefersperren gegen einen Preisbrecher vorgegangen, der die Hörgeräte deutlich günstiger als bis dahin üblich angeboten habe, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit. Dieser sei damit im Ergebnis erfolgreich veranlasst worden, seine Weiterverkaufspreise anzuheben.
Die Wettbewerbshüter erklärten, die einseitige Vorgabe unverbindlicher Preisempfehlungen sei zwar grundsätzlich zulässig. Doch wer zu ihrer Durchsetzung dem Abnehmer Nachteile androhe oder zufüge oder ihm Vorteile verspreche, handele ordnungswidrig. Die Phonak GmbH ist eine Tochter der schweizerischen Sonova Holding AG und vertreibt deren Hörgeräte in Deutschland.
Beschwerden und Liefersperren
Nach Überzeugung des Kartellamtes herrscht beim Vertrieb von Hörgeräten sowohl auf Herstellerebene als auch auf der Ebene der Hörgeräteakustiker ein mangelnder Preiswettbewerb. Dies sei nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass für den Endkunden keine hinreichende Produkt- und Preistransparenz bestehe. Im vorliegenden Fall habe ein Hörgeräteakustiker die Preise für Hörgeräte im Internet veröffentlicht, berichtete das Kartellamt. Diese hätten bei Phonak-Produkten teils deutlich niedriger gelegen als bis dato im Markt üblich.
Andere Hörgeräteakustiker aus dem ganzen Bundesgebiet hätten sich daraufhin über den Preisbrecher beschwert. Die Phonak GmbH sei dann mit Liefersperren gegen ihn vorgegangen. Das Kartellamt misst dem Vorgehen des Unternehmens eine über den Einzelfall hinausgehende wettbewerbliche Bedeutung zu. Es sei geeignet gewesen, die Preisstabilität auf dem deutschen Markt für den Hörgeräte-Handel wiederherzustellen. Wenn der Preiswettbewerb auf Einzelhandelsebene ohnehin eingeschränkt sei, wiege jede weitere Verhinderung vorstoßenden Wettbewerbs umso schwerer. Phonak bestreitet den Angaben zufolge zwar die über den Einzelfall hinausgehende Wirkung des Verhaltens, hat aber angekündigt, von Rechtsmitteln abzusehen.