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Billiges Antidepressivum verhindert : Merck muss Bußgeld zahlen

  • Aktualisiert am

Bild: dpa

Das Medikament Citalopram hilft gegen Depressionen. Inzwischen gibt es günstige Nachahmer-Medikamente. Doch der Pharmakonzern Merck und andere haben ihren Marktstart verzögert. Jetzt müssen sie ein Bußgeld zahlen.

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          Der Darmstädter Pharmakonzern Merck muss wegen Preistreiberei ein EU-Bußgeld von 21,4 Millionen Euro zahlen. Nach Ansicht der EU-Kommission hat Merck 2002 mit mehreren anderen Pharmafirmen den Marktstart von billigeren Nachahmerprodukten des Antidepressivums Citalopram in Europa verzögert. Dieses Kartell habe auf Kosten der Patienten den Preis für den Arzneistoff hoch gehalten, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Mittwoch in Brüssel. Die Merck KgaA erwägt nach eigenen Angaben, gegen das Bußgeld vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen.

          Generika sind billigere Alternativen zu Marken-Medikamenten mit dem gleichen Wirkstoff. Sobald der Patentschutz für ein Präparat abläuft, dürfen Konkurrenten Generika produzieren. Dadurch sinken die Preise, aber eben auch die Gewinne der Marken-Hersteller. Almunia kritisierte die Firmen: „Vereinbarungen dieser Art gehen direkt zulasten der Patienten und schaden den nationalen Gesundheitssystemen.“ So sei in Großbritannien nach dem Start eines Citalopram-Generikum der Preis um 90 Prozent nach unten gegangen.

          Das Kartell startete auf Betreiben des dänischen Konzerns Lundbeck, der Citalopram entwickelte und dann dafür sorgte, dass Generika erst später auf den Markt kamen. Lundbeck muss daher die höchste Strafe von 93,8 Millionen Euro zahlen.

          Insgesamt 52,2 Millionen Euro

          Auf vier Hersteller von Nachahmerprodukten, mit denen Lundbeck die Absprachen getroffen haben soll, entfällt eine Strafe von insgesamt 52,2 Millionen Euro. Dazu gehören die Merck KGaA - mit ihrer ehemaligen britischen Tochter Generics - sowie die europäische Firma Arrow, der amerikanische Anbieter Alpharma und die indische Ranbaxy.

          Merck will in der zugelassenen Frist von rund zwei Monaten nun prüfen, Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einzulegen, sagte ein Unternehmenssprecher in Darmstadt. Der Dax-Konzern bestätigte die Existenz einer Vereinbarung. Sie habe aber damals nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen.

          Merck hat das Generika-Geschäft im Mai 2007 an das US-Unternehmen Mylan verkauft, haftet aber noch für ältere Rechtsrisiken. Nach Angaben des Sprechers sind Rückstellungen gebildet worden, so dass die Buße keinen Einfluss auf das Finanzergebnis haben würde.

          Laut EU-Kommission hat Lundbeck an die Konkurrenz Bestechungsgelder gezahlt, Generika-Bestände aufgekauft und dann vernichtet sowie Gewinngarantien versprochen. Dies alles habe sich auf viele Millionen Euro belaufen. Nach internen Dokumenten gründeten die Pharmafirmen einen Club, bei dem von einem „Haufen $$$“ die Rede war, der auf alle Teilnehmer verteilt werden sollte. Dies ist in der EU verboten und wird mit Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet.

          Lundbeck kündigte rechtliche Schritte gegen die EU-Entscheidung an. Die Vereinbarung habe „den Wettbewerb auf dem Markt nicht stärker eingeschränkt als über den Patentschutz hinaus, den Lundbeck bereits innehatte.“ Das Patent lief 2003 aus. Die EU-Kommission und dänische Kartellbehörden hätten dies 2004 geprüft und nicht beanstandet.

          EU-Kommissar Almunia kündigte weitere Strafen gegen Pharmakonzerne in ähnlichen Fällen an. Derzeit läuft etwa noch eine Untersuchung gegen den französischen Hersteller Servier.

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