Rechtsstreit in Amerika : Rückschlag für Bayer in Sachen Glyphosat – Aktienkurs fällt um 8 Prozent
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Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender des deutschen Pharmaunternehmens Bayer Bild: dpa
Eine US-Regierungsvertreterin rät dem Supreme Court ab, den Berufungsantrag des Dax-Konzerns anzunehmen. Das spricht gegen ein schnelles Ende im Glyphosat-Streit.
Mit mehr als 6 Prozent im Minus ist die Bayer-Aktie in den frühen Handel am Mittwoch gestartet, inzwischen haben sich die Kursverluste auf 8 Prozent ausgeweitet – womit die Aktionärs-Freude des Vortags über gute Quartalszahlen prompt verflogen war. Der Grund dafür liegt in schlechten Nachrichten für den Dax-Konzern, die in der Nacht kamen. Der Pharma- und Agrarchemiekonzern hat nämlich einen Rückschlag erlitten, Berufung im Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup vor dem Obersten Gericht der USA einlegen zu können. Denn die Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, die die amerikanische Regierung vor dem Supreme Court vertritt, riet dem Gericht davon ab, den Berufungsantrag Bayers anzunehmen.
In der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme schrieb Prelongar, dass die Genehmigung des Unkrautvernichters durch die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA ohne eine Warnung vor bestimmten chronischen Risiken „an sich nicht die Verpflichtung aufhebt, solche Warnhinweise zu geben“. Normalerweise folgt das Gericht den Empfehlungen.
Bayer hofft weiter auf den Supreme Court
In einer Stellungnahme erklärte Bayer, es sei „weiterhin überzeugt, dass es gute rechtliche Argumente für den Supreme Court gibt, den Fall Hardeman zu überprüfen und das Urteil zu korrigieren. Dies bestätigen auch zahlreiche Stellungnahmen, die dazu eingereicht wurden.“ Die EPA habe mehrfach festgestellt, dass glyphosatbasierte Unkrautvernichter sicher genutzt werden könnten und nicht krebserregend seien. „Daher wäre eine Krebswarnung auf diesen Produkten falsch und irreführend und wird durch das relevante Bundesgesetz ausgeschlossen.“ Die Entscheidung liege nun in den Händen des Supreme Court, der die Stellungnahmen sämtlicher Parteien berücksichtigen werde. „Dafür werden wir eine weitere Stellungnahme einreichen“, hieß es von Bayer.
Den Antrag beim Supreme Court hatte Bayer im vergangenen August eingereicht, um eine Entscheidung der Berufungsinstanz zu überprüfen, in der Bayer im Fall Hardeman verloren hatte. Der Konzern verspricht sich von der Rechtsprechung eine Auswirkung auf Fälle in niedrigeren Instanzen, um weiteren Klagen in der Zukunft vorzubeugen. So „würde die angegriffene Entscheidung Tausende weitere Fälle auf Bundesebene maßgeblich prägen und auch andere anhängige Fälle im ganzen Land beeinflussen“, heißt es in dem von der Tochtergesellschaft Monsanto vorgelegten Antrag beim Supreme Court. Damit sollen auch weitere Vergleichsverhandlungen beendet werden.
Ein Fünf-Punkte-Plan soll helfen
Bislang hat Bayer drei Prozesse in erster Instanz mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren und in allen bisherigen Berufungsverfahren Niederlagen erlitten. Im vergangenen Jahr hat Bayer allerdings auch zwei Glyphosat-Fälle vor Geschworenengerichten gewonnen, die in dem Herbizid keine Ursache für die Krebserkrankungen der Kläger sahen.
Nun sind die Chancen gesunken, dass der Supreme Court den Antrag des Unternehmens überhaupt annimmt. Schon vorher stand freilich das Risiko im Raum, dass er selbst im Falle der Annahme überhaupt im Sinne von Bayer urteilt. Für den Fall, dass sich der Oberste Gerichtshof Amerikas mit dem Glyphosat-Verfahren nicht befasst oder gegen Bayer entscheidet, hat das Unternehmen daher schon im vergangenen Jahr seine Rückstellung um 4,5 Milliarden Dollar erhöht, um in den kommenden 15 Jahren mit Forderungen von Klägern umzugehen. Außerdem hat es einen umfassenden 5-Punkte-Plan vorgelegt, um mit zukünftigen Klagen umzugehen. Dafür hat Bayer schon früher für den Umgang mit zukünftigen Klagen zu Glyphosat rund 2 Milliarden Dollar vorgehalten. In außergerichtlichen Vergleichen hat das Unternehmen zudem für 9,6 Milliarden Dollar 96.000 Klagen beigelegt. Zuletzt standen noch für rund 31.000 der insgesamt 138.000 eingereichten und drohenden Klagen Einigungen aus.
Bayer weist die Vorwürfe gegen Glyphosat immer zurück. Viele Behörden, darunter die amerikanische Umweltbehörde, haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Die Kläger wiederum berufen sich meist auf eine Auswertung aus dem Jahr 2015, bei dem die Krebsforschungsagentur IARC Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte.