F.A.Z. exklusiv : Bahn-Aufsichtsratschef Felcht: Bund hält sich nicht ans Aktienrecht
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Utz-Hellmuth Felcht Bild: dpa
Bahn-Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht legt sein Amt in wenigen Monaten nieder. Jetzt erhebt er im Gespräch mit der F.A.Z. schwere Vorwürfe gegen die Politik.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bahn, Utz-Hellmuth Felcht, hat schwere Vorwürfe gegen die Politik erhoben. „Die Politik hat durch viele Wünsche, Taktierereien und Vorgaben die Arbeit des Aufsichtsrats immer schwieriger gemacht. Sie hält sich nicht an die Vorgaben des Aktienrechts“, sagte Felcht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Er hatte am vergangenen Freitag erklärt, sein Amt als oberster Aufseher der Bahn zum März 2018 niederzulegen.

Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.
Felcht wandte sich gegen Vorwürfe, er habe sowohl die Vertragsverlängerung für den früheren Bahnchef Rüdiger Grube als auch die lange vergebliche Suche nach drei neuen Bahnvorständen ungeschickt gehandhabt. „Das professionellste Auswahlverfahren und einstimmige Abstimmungen bringen nichts, wenn die Politik dazwischenfunkt und Entscheidungen versucht von außen zu beeinflussen.“
Ihm sei bewusst, dass die Bahn kein normales Wirtschaftsunternehmen sei. „Aber was hier in den vergangenen Monaten passiert ist, geht gegen meine Berufsethik“, sagte Felcht. „Die Politik muss sich klar entscheiden, ob sie die Deutsche Bahn als Wirtschaftsunternehmen weiterführen oder ob sie wieder eine Bundesbahn will. Im zweiten Fall sollte man den Aufsichtsrat richtigerweise auflösen und durch einen Bundesbeirat oder Parlamentsausschuss ersetzen.“
Wolle die Politik ein Wirtschaftsunternehmen Bahn, müssten die Politiker aus Ministerien und Parlament den Aufsichtsrat verlassen. Nur ein Vertreter der Verkehrsministeriums solle dann die Interessen des Eigentümers weiter koordinieren. Zu neuen Kostensteigerungen bei Stuttgart 21 sagte Felcht: „Der Aufsichtsrat ist hier mit sich im Reinen. Seit der Neufinanzierung im Jahr 2012 haben wir für jede Aufsichtsratssitzung drei unabhängige Berichte durch Wirtschaftsprüfer und Wissenschaftler erstellen lassen. Die operative Steuerung ist Sache des Vorstands.“
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