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Verwechslungsgefahr : Audi gewinnt gegen Nio

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Verwechslungsgefahr? Ein NIO ES6 wird 2020 auf der Autoausstellung in Peking präsentiert. Bild: REUTERS

Die Modellbezeichnungen ES 6 und S 6 seien zum Verwechseln ähnlich, urteilt ein Gericht. Die Chinesen kommen dem Urteil zuvor.

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          Der chinesische Autohersteller Nio hat im Rechtsstreit mit der Volkswagen -Gesellschaft Audi eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I hat am Donnerstag entschieden, dass bei zwei Nio-Modellen, die unter dem Namen „ES 6“ und „ES 8“ auf den Markt gebracht werden sollten, eine Verwechslungsgefahr mit den Audi-Modellen „S 6“ und „S 8“ bestehe. Zwar weiche die angegriffene Gestaltung bei Nio durch den zusätzlichen Buchstaben „E“ ab, das sichere jedoch keine hinreichende Unterscheidungskraft, erklärte das Gericht.

          Zudem sei das „E“ als Abkürzung für „Elektro“ quasi allgegenwärtig. Der Buchstabengebrauch betreffe sämtliche Lebensbereiche und sei insbesondere beim Ausbau der „E-Mobilität“ ein wichtiges Gesellschaftsthema. Deshalb sei zu erwarten, dass Autofahrer darin nur einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sähen: Verbraucher könnten annehmen, der ES 6 sei die Elektroversion des S6, und beide Fahrzeuge seien vom selben Hersteller.

          Nio kommt Urteil zuvor

          Audi hatte den Rechtsweg beschritten, weil das Unternehmen ebenjene Verwechslungsgefahr mit seinen sportlichen Serienlimousinen S6 und S8 befürchtete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Nio kann Berufung einlegen.

          Dem Urteil sind die Chinesen aber schon zuvorgekommen. Als das 2014 von dem chinesischen Unternehmer William Li gegründete Start-up im November vorigen Jahres seine Modellpalette präsentierte, die peu à peu in Europa ausgerollt werden soll, war von ES 6 und ES 8 schon nicht mehr die Rede. Gezeigt wurden eine kleinere Limousine namens ET 5 und eine größere namens ET 7. Und das ebenfalls vorgestellte SUV, das in China als ES 7 verkauft wird, trug den Namen EL 7. „Unser Thema ist das Produkt und nicht die Modellbezeichnung“, sagte Deutschlandchef Ralph Kranz damals der F.A.Z.

          Bei Audi ist man naturgemäß froh über die Entscheidung des Landgerichts. „Wir begrüßen das heutige Urteil des Landgerichts München und den damit einhergehenden Schutz unserer Marken“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Viele unserer Modelle haben ikonischen Charakter. Das gilt auch und gerade für unsere sportlichen S-Modelle. Es ist für uns daher selbstverständlich, das damit verbundene, wertvolle geistige Eigentum zu schützen.“

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