F.A.Z. exklusiv : Amazon & Co. sollen für Steuerbetrug haften
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Lieferungen ohne Mehrwertsteuer? Im Standort Werne von Amazon Bild: VOGEL/EPA-EFE/REX/Shutterstock
Die Politik will große Online-Marktplätze verpflichten, dubiose Händler aus Fernost anzugehen. Denn dem Fiskus entgeht derzeit ein Milliardenbetrag. Im Extremfall könnten Amazon und Co. sogar abgeschaltet werden.
Online-Plattformen wie Amazon oder Ebay sollen künftig in Deutschland für Umsatzsteuerbetrüger auf ihrem Marktplatz einstehen. Die Sanktionen könnten im Extremfall bis zur Abschaltung der Internetseite reichen. Das hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Dienstagausgabe) aus Kreisen der Länderfinanzminister erfahren. Die zuständigen Leiter der Steuerabteilungen tagen in Berlin und wollen am morgigen Dienstag Vorschläge erörtern. Dem Fiskus soll durch den Betrug vornehmlich von Online-Händlern aus Asien und China jedes Jahr bis zu eine Milliarde Euro entgehen.
Im Zentrum steht die Überlegung, die Marktplatzbetreiber in Haftung zu nehmen und sich dabei an dem Vorgehen Großbritanniens zu orientieren. Das geht aus einem 15 Seiten starken Papier hervor, das der F.A.Z. vorliegt. Amazon und Co. müssten notfalls die nicht gezahlte Steuer doch zahlen. Dazu „kommt nach geltendem Recht die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zur Einführung einer Haftungsregelung oder einer Gesamtschuldnerschaft für die entsprechenden Tatbestände in das UStG [Umsatzsteuergesetz] in Frage“, heißt es in dem Papier. Bei einer Einigung der Fachleute soll das Papier der Finanzministerkonferenz am 30. November vorgelegt werden.
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Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe soll es zudem eine Impressumspflicht für Online-Händler geben, mit Namen, Anschrift, Erreichbarkeit und Steuernummer. Mögliche Sanktionen reichen bis dahin, die Webseite abzuschalten. Außerdem wollen manche Länder Betreiber verpflichten, Transaktionsdaten zu nennen. Zur Haftungsfrage heißt es in einer Anlage zum Papier, die einen Vorschlag für das UStG enthält: „Der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Betreiber) haftet für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die mittels des von ihm bereitgestellten Marktplatzes zustande gekommen ist.“ Allerdings würde er davon entbunden, wenn er nachweisen kann, nichts gewusst zu haben.