Amazon haftet nicht für Links
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Schriftzug am Amazon Sortierzentrum in Brandenburg. Bild: dpa
Der Bundesgerichtshof hat Amazon gegen einen Matratzenhersteller in Schutz genommen. Der Konzern muss nicht für Falschangaben von Vertriebspartnern haften.
Amazon haftet nicht für falsche oder irreführende Produktinformationen von Vertriebspartnern, die auf ihren Internetseiten eigenständig Produkte bewerben, die dann zu Amazon-Angeboten führen. Der Online-Konzern müsse sich irreführende Angaben im Rahmen solcher Affiliate-Programme nicht als eigenen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zurechnen lassen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Der erste Zivilsenat bestätigte damit die Urteile der Vorinstanzen. Geklagt hatte der Matratzenhersteller bett1, der mehrere Gerichtsverfahren gegen Amazon angestrengt hat.
Wie sich bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH im November angedeutet hatte, kann Amazon nicht wegen der irreführenden Werbelinks zur Rechenschaft gezogen werden. Durch das Affiliate-Geschäftsmodell habe das Unternehmen seinen eigenen Geschäftsbereich nicht in der Weise erweitert, dass es für Wettbewerbsverstöße seiner Partner hafte, teilte der BGH mit. Es sei nicht so, dass Amazon die Verlinkung in Auftrag gebe habe. Der Werbelink und die wettbewerbswidrigen Informationen, die der Kläger rügte, seien Teil eines Produkts, „das inhaltlich von den Affiliates in eigener Verantwortung und im eigenen Interesse gestaltet wird“. Unerheblich ist nach Ansicht des BGH, dass Amazon den Vertriebspartnern eine Provision zahlt, falls über die Verlinkung ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Provision kann bis zu 12 Prozent betragen, je nach Produktkategorie und monatlichem Umsatz.
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