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Bundessozialgerichtspräsident : Ungeimpfte sollen Kosten im Krankenhaus teilweise mittragen

Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, kritisiert Markus Söder (CSU) für die angedachte Aussetzung der Teil-Impfpflicht. Bild: Daniel Pilar

Die Krankenhäuser melden eine Kostenexplosion in der Pandemie. Geht es nach dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, sollten ungeimpfte Corona-Patienten die Kosten ihrer Behandlung mittragen.

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          Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, spricht sich dafür aus, ungeimpfte Corona-Patienten in angemessener Höhe an den Kosten ihrer Behandlung im Krankenhaus zu beteiligen. „Das richtet sich immer nach den individuellen Verhältnissen, sollte dem Versicherten aber auch weh tun“, sagte Schlegel am Dienstag im Jahrespressegespräch des Bundesgerichts in Kassel, das pandemiebedingt als Videokonferenz stattfand. Er selbst würde eine solche Beteiligung befürworten, sagte Deutschlands höchster Sozialrichter auf Nachfrage. „Wir reden viel von Solidarität, aber sie ist keine Einbahnstraße.“

          Marcus Jung
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Zuvor sprach Schlegel über die durch die Corona-Pandemie entstandenen hohen Kosten für das Gesundheitswesen. Mit Blick auf die ihm vorliegenden Daten aus Krankenhäusern taxierte er diese für durchschnittlich zehn Behandlungstage auf einer Intensivstation samt Beatmung auf einen Korridor von 60.000 bis zu 200.000 Euro.

          34 Jahre Beiträge zahlen

          „Für nur einen solchen Corona-Patienten müssen ein Beschäftigter mit einem Durchschnittseinkommen und sein Arbeitgeber rund 34 Jahre lang Beiträge einzahlen“, rechnete Schlegel vor und warb damit eindringlich für eine Impfung. Leider spiele dieser Gedanke zur Vermeidung von wirtschaftlichen Folgekosten in der öffentlichen Debatte „überhaupt keine Rolle“, bedauerte der BSG-Präsident.

          Kritisch äußerte sich Schlegel, der selbst CDU-Mitglied ist, über die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) zum Wochenbeginn angekündigte Aussetzung der Impfpflicht für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und Pflege. Ein solcher Vorgang sei „unzulässig“, denn ein schon im Bundesgesetzblatt verkündetes Gesetz könne man nicht so einfach wieder aussetzen, betonte Schlegel. Dennoch sieht er noch reichlich Klärungsbedarf auf die Verwaltungs- und Sozialgerichte zukommen, schließlich gebe es noch viele Unsicherheiten.

          Viele Unklarheiten für Ungeimpfte

          So droht ungeimpftem Pflegepersonal seiner Meinung nach im Fall einer Freistellung eine mehrmonatige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I. Im Bundesarbeitsministerium sowie der Bundesagentur für Arbeit gehe man hingegen nicht von einer Sperrzeit aus, wies Schlegel auf den Dissens hin.

          Sein Vortrag stand unter dem Motto „Die ganze Republik ist eine Baustelle“, doch Schlegel nahm das zum Anlass, auf den Zustand seines Gerichts zu schauen. Neben Millioneninvestitionen in Sicherheitstechnik und die elektronische Gerichtsakte für alle zwölf Senate gab es in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Personalwechsel. Stolz verwies Schlegel darauf, dass von April an innerhalb der Richterschaft eine Parität von Männern und Frauen herrscht. Erstmals in der Geschichte des BSG wird die Mehrheit der Senate dann auch von Vorsitzenden Richterinnen geleitet werden.

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