Umgangsrecht als Waffe : Kampf ums Kind
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Jedes Jahr muss in Deutschland für ungefähr 200.000 Kinder entschieden werden, ob sie nach der Trennung der Eltern bei der Mutter oder beim Vater leben. Bild: Getty
Nach der Trennung bleiben die Kinder fast immer bei der Mutter. Einige Ex-Frauen nutzen das aus und erpressen die Väter: Wenn du sie sehen willst, musst du zahlen.
Manche Menschen denken, im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt. Das gilt offenbar erst recht, wenn Krieg gegen die alte Liebe und um die gemeinsamen Kinder geführt wird. Dann mutiert das deutsche Scheidungsrecht zu einer Waffe, dann gibt es Verletzte und Verzweifelte. Genau 13 von ihnen, zwölf Männer und eine Frau, haben sich an einem Abend im Mai im Stadtteilladen in Berlin-Moabit zusammengefunden. In einer Selbsthilfegruppe des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ suchen sie Rat auf die Frage, was sie tun müssen, damit sie ihre Kinder wieder häufiger sehen. In ihren Geschichten geht es um Wut, Trauer, Hass – und um viel Geld.
So auch im Fall von Peter. Der 50-Jährige stellt sich, wie in Selbsthilfegruppen üblich, nur mit seinem Vornamen vor. Peter ist ein Gewinnertyp. Er redet eloquent, gibt sich selbstsicher und trägt eine teure Designerbrille, Jackett und Hemd. Seine Geschichte aber kennt nur Verlierer. Peter hat seine Frau nach mehr als zwanzig Ehejahren verlassen, „weil ich unglücklich war und keine Zukunft für unsere Partnerschaft gesehen habe“. Das war vor sechs Monaten. Seine Frau ist damals aus allen Wolken gefallen, noch immer weint sie viel und wirft ihm „zwanzig verlorene Jahre“ vor. Peter hingegen hat schnell eine neue Wohnung und eine neue Freundin gefunden.
Das Leid der Mutter aber färbt auf seine Kinder ab, die alle drei bei ihr geblieben sind. Die zwölfjährige Tochter beschimpft ihn nun abwechselnd als „Arschloch“ und als „Verräter“. Die 18-jährige Tochter schließt sich im Bad ein, wenn er sie besuchen will. Damit hatte Peter nicht gerechnet. Er kämpft mit den Tränen, als er von der Reaktion seiner Kinder erzählt. Immerhin melde sich der 17-Jährige noch bei ihm. „Aber auch nur, wenn er Geld braucht.“ Peter zahlt dann; alles ist ihm lieber, als auch diesen Kontakt noch zu verlieren.
Dieses Tauschgeschäft, Geld gegen Umgang, betreibt nicht nur Peters Sohn. Auch mancher Erwachsene beherrscht es perfekt. Um die Regeln des Geschäfts zu verstehen, muss man das deutsche Unterhalts- und Umgangsrecht kennen. Jedes Jahr werden dem Statistischen Bundesamt zufolge ungefähr 160.000 Ehen geschieden. In ihnen leben etwa 130.000 minderjährige Kinder. Hinzu kommen weitere rund 70.000 Kinder, deren Eltern nicht verheiratet waren. Und für jedes Kind muss nach der Trennung geklärt werden, bei welchem Elternteil es künftig leben wird. Es sei denn, die Eltern entscheiden sich für ein Wechselmodell, dann teilen sich Vater und Mutter die Betreuung jeweils zur Hälfte.
In aller Regel muss der Mann Unterhalt zahlen
Doch das ist bislang die Ausnahme, deshalb müssen häufig die Richter entscheiden. Dabei lassen sie sich vom Kindeswohl leiten. Sie versuchen herauszufinden, ob das Kind wahrscheinlich besser bei der Mutter oder beim Vater aufgehoben ist. Der eine Elternteil darf und muss den Nachwuchs dann erziehen, Essen und Kleidung kaufen. Der andere Elternteil muss den sogenannten Kindesunterhalt zahlen. Im Gesetz ist das alles schön geschlechtsneutral formuliert. In der Praxis aber herrscht eine klare Rollenverteilung. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums gibt es in Deutschland 1,44 Millionen alleinerziehende Mütter und lediglich 182.000 alleinerziehende Väter. In 88 Prozent der Fälle erzieht die Mutter die Kinder und der Vater zahlt dafür.