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TV-Fußballrechte : Exklusivvermarktung verstößt gegen Europarecht

  • Aktualisiert am

Neue Zeiten? Der EuGH hält die Exklusivvermarktung der Fußball-Ligen für europarechtswidrig Bild: dpa

Die Exklusivvermarktung der europäischen Fußball-Ligen verstößt gegen europäisches Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

          2 Min.

          Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte das Geschäftsmodell europäischer PayTV-Anbieter gehörig durcheinanderbringen. Fernsehzuschauer müssen nicht mehr unbedingt einen einheimischen PayTV-Sender abonnieren, um sich Fußball-Übertragungen anzuschauen, teilte der EuGH am Dienstag mit. Die Fußballfans dürfen auch auf ausländische Fernseh-Anbieter zurückgreifen.

          Bisher konnten die Bundesliga oder die englische Premier League ihre Fußballrechte in jedem EU-Land einzeln verkaufen - meist für viel Geld an Bezahlfernseh-Konzerne wie Sky Deutschland oder BSkyB in Großbritannien. Die Sender hatten dafür die Exklusivrechte. Ein solches Modell stehe aber im Widerspruch zum EU-Wettbewerbsrecht, erklärte der EuGH. (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08).

          Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.

          Der EuGH entschied, dass ein Lizenzsystem, „das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen“, gegen EU-Recht verstoße.

          Sky verweist auf DFL

          Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagten, verstießen gegen den freien Dienstleistungsverkehr und seien weder im Hinblick auf das Ziel zu rechtfertigen, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, noch durch das Ziel, die Anwesenheit der Öffentlichkeit in den Fußballstadien zu fördern.

          Auch wenn der Anlass ein Rechtsstreit in Großbritannien war, könnte das Urteil weitreichende Folgen auf den deutschen Fernsehmarkt und die Finanzierung der deutschen Profiklubs haben. Der TV-Sender Sky erklärte, man wolle am Dienstag keine Erklärung zu der Entscheidung abgeben und verwies auf die Zuständigkeit der Deutschen Fußball Liga (DFL).

          Die reagierte mit großer Zurückhaltung: „Dieses Urteil hat sich nach der Stellungnahme der Generalanwältin abgezeichnet, die DFL ist daher nicht überrascht. Wir werden nun die Urteilsbegründung hinsichtlich möglicher Konsequenzen prüfen“, teilte die DFL in einer Stellungnahme mit.

          Die DFL habe sich gemeinsam mit ihrer Vertriebstochter DFL Sports Enterprises in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik befasst und Vorkehrungen getroffen, um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken. „Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen infrage gestellt wird“, hieß es in der Mitteilung. Aktuell erlöst die Bundesliga pro Saison rund 412 Millionen Euro durch TV-Einnahmen.

          Pub-Besitzerin zeigt griechischen Sender

          Hintergrund des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy. Die Wirtin aus Portsmouth hatte in ihrer Kneipe Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland. Daraufhin wurde sie von der englischen Fußballliga verklagt. Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich, muss aber noch von einem britischen Gericht bestätigt werden. Dies gilt als höchstwahrscheinlich.

          Murphy hat mit großer Erleichterung auf das Urteil reagiert. „Sie ist überwältigt vor Erleichterung“, sagte ihr Anwalt Paul Dixon der BBC. „Es war ein langer Weg für sie, aber sie ist hocherfreut, dass der Fall nun wieder nach London vor den High Court zurückkommt, wo er bald abgeschlossen wird, wie wir hoffen“, sagte Anwalt Dixon. Der Spruch bedeute einen größeren Wettbewerb im Fernsehmarkt. „Soviel ist sicher“, sagte Dixon.

          In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke.

          In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine „öffentliche Wiedergabe“, die vom Urheber gebilligt werden müsste.

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