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Einwegverpackungen : Tübingen beschließt 50 Cent Steuer auf To-Go-Kaffeebecher

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Pappbecher vor der Stiftskirche in Tübingen. Bild: dpa

Als erste Stadt in Deutschland hat Tübingen eine Steuer auf Wegwerfverpackungen beschlossen. Wer Essen aus Imbissen und Supermärkten in der Stadt mitnimmt, soll künftig zahlen.

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          Tübingen will weggeworfene Plastikbecher und Pizzaschachteln aus seinem Stadtbild verbannen. Am Donnerstagabend hat der Gemeinderat der Stadt die Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen beschlossen. Die Steuer soll die Vermüllung des öffentlichen Raums reduzieren. Nach Kenntnis des Deutschen Städtetags ist Tübingen die erste Kommune bundesweit, die eine solche Steuer erhebt.

          Die neue Steuer betrifft nicht wiederverwertbare Lebensmittelverpackungen wie beispielsweise Boxen für Fast-Food-Gerichte oder Kaffeebecher. Laut Satzungsvorlage sollen für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und jede derartige Speiseverpackung jeweils 50 Cent anfallen, für jedes Einwegbesteckset 20 Cent. Es gibt allerdings Ausnahmen. Von der Steuer ausgenommen sind demnach Verpackungen, die der Verkäufer vollständig zurücknimmt und einer Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführt. Das muss er nachweisen.

          Nach eigenen Angaben kostet die Beseitigung allein von Verpackungsmüll die Stadt Tübingen jährlich mehr als 700.000 Euro. Auf Antrag der SPD wurde eine Obergrenze von 1,50 Euro pro Menü festgelegt, berichtet das Schwäbische Tagblatt.

          In Kraft treten soll die Tübinger Verpackungssteuer im Januar 2021. Die Stadtverwaltung um Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hatte ursprünglich eine frühere Einführung vorgesehen. Gemeinderäte hatten aber gefordert, ein weiteres Rechtsgutachten einzuholen. Anwälte haben die geplante Vepackungssteuer nun für zulässig befunden.

          Bereits 1998 hatte die Stadt Kassel eine Verpackungssteuer einführen wollen, war aber vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

          Das baden-württembergische Umweltministerium begrüßte die Regelung. Sie sei ein wichtiges Signal gegen die zunehmende Vermüllung der Umwelt mit Einwegverpackungen, sagte eine Sprecherin in Stuttgart. Ähnlich äußerte sich der Gemeindetag Baden-Württemberg. „Ob die nun eingeführte Steuer die gewünschte Verhaltensänderung mit sich bringt, muss jetzt beobachtet werden“, sagte eine Sprecherin des Kommunalverbands. Wenn das gelinge, könnte das Tübinger Modell durchaus Schule machen.

          Die Einführung in Tübingen sei kein sinnvoller Lösungsansatz, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, Sabine Hagmann. Mit Blick auf die anstehende Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die Umsetzung der EU-Einwegplastikrichtlinie sei der Mehrwert eines kommunalen Alleingangs kaum zu erkennen.

          Die EU-Richtlinie für Einwegplastik beinhaltet keine Regelungen zu Einwegverpackungen, wie das Umweltministerium mitteilte. Nach der Richtlinie sollen bestimmte Einwegprodukte wie Besteck und Geschirr aus Plastik, Strohhalme, Luftballonstäbe, Rührstäbchen und Wattestäbchen bis 2021 vom Markt genommen werden.

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