Das Landesarbeitsgericht in Chemnitz hat entschieden: Die Lokführer dürfen auch im Güter- und Fernverkehr streiken. Während Manfred Schell von einem „großen Tag für die GDL“ sprach, äußerte sich die Bahn enttäuscht. Ob das Unternehmen nun das Bundesverfassungsgericht anrufen wird, blieb zunächst offen.