Urteil : Taxi-Schreck Uber darf weitermachen - vorerst
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Die Taxis mögen Uber nicht. Bild: dpa
Das Frankfurter Landgericht hebt die einstweilige Verfügung auf: Uber darf damit in Deutschland erst einmal weiter private Fahrer via Smartphone-App vermitteln. Der Streit mit den Taxis ist damit lange nicht beigelegt.
Der Taxi-Schreck Uber darf in Deutschland vorerst weitermachen. Das Frankfurter Landgericht hat an diesem Dienstag eine einstweilige Verfügung aufgehoben, welche die Genossenschaft Taxi Deutschland gegen das Start-up aus San Francisco erwirkt hatte. Diese hatte es Uber untersagt, über das Angebot „Uber Pop“ via Smartphone-App private Fahrer zu vermitteln.
Der Vorsitzende Richter Frowin Kurth folgte in seiner Entscheidung der Argumentation der Anwälte von Uber, wonach die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung nicht vorliege. Taxi Deutschland hätte schon früher als angegeben – also vor dem 23. Juli 2014 – von dem Fahrdienst wissen können, der mit Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf inzwischen in fünf deutschen Städten vertreten ist.
Gleichwohl deutete der Richter während der mündlichen Verhandlung an, dass er den sogenannten Verfügungsanspruch – also den Grund für die Verfügung – nach wie vor für gegeben halte. Die Taxifahrer werfen Uber unfairen Wettbewerb vor, da die Fahrer keine gesetzliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz hätten. „Beide Parteien sind Wettbewerber“, sagte der Richter. „Sie bieten ein ähnliches Angebot innerhalb des gleichen Abnehmerkreises an.“ Im Fall der Taxis ist das die Bestell-App „Taxi Deutschland“.
Beide Parteien böten zudem ein entgeltliches Angebot an, fügte der Richter hinzu: Von einem freiwilligen Trinkgeld – wie Uber argumentiert – „kann man hier nicht sprechen“. Zwar erbringe der Vermittlungsdienst Uber nicht selbst die Beförderungsleistung, dennoch sei das Unternehmen „als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen“. So hatte auch die Begründung in der einstweiligen Verfügung gelautet, die nur dann nicht greifen sollte, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten nicht übersteigt. Uber wertet die vermittelten Fahrten als Mitfahrgelegenheiten.
Taxi Deutschland wird gegen die Entscheidung Berufung einlegen, wie der Vorsitzende Dieter Schlenker ankündigte. Der Fall wird dann vor das Oberlandesgericht Frankfurt gehen. Beide Seiten hatten bereits angedeutet, dass sie in Berufung gehen werden, sollten sie unterliegen. Taxi Deutschland könnte auch beantragen, dass ein sogenanntes Hauptsacheverfahren eröffnet wird. Da würde es dann nicht mehr um die einstweilige Verfügung gehen, sondern es würde sich um ein reguläres Verfahren handeln. Dieses könnte bis zum Bundesgerichtshof gehen.