Subsidiarität und Mitwirkung (19) : Klare Regeln zur Rolle von Union und Mitgliedstaaten
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In der europäischen Verfassung werden das Subsidiaritätsprinzip und die Mitwirkungsrechte der EU-Mitglieder definiert. Das Regelwerk ist mehr als ein lyrisches Vorwort zu einem Vertrag, auch wenn angesichts der Zahl der Mitgliedsstaaten Geschmeidigkeit gefordert war.
Es war nichts für abergläubische Zeitgenossen, was sich da am Freitag, dem 13. Juni 2003, im Brüsseler Plenarsaal des Europäischen Parlaments abspielte. Rund 200 Mitglieder des Europäischen Konvents hatten sich an jenem sonnigen Junimorgen unter den Klängen der "Ode an die Freude" aus der Neunten Symphonie von Beethoven versammelt. Es galt, den soeben weitgehend fertiggestellten Entwurf des EU-Verfassungsvertrags und ein wenig sich selbst zu feiern.
Als fünfzehnter Redner ergriff der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel das Wort. Voll des Lobes war der CDU-Politiker für den damals ausgehandelten und ein Jahr später von den Staats- und Regierungschefs mit kleineren Änderungen beschlossenen Text. "In der Summe haben wir ein gutes Werk", sagte Teufel, der seine Aufgabe im Konvent nicht nur als Vertreter der deutschen Länder, sondern auch als Sachwalter der Interessen vieler europäischer Regionen verstanden hatte.
Klare Benennung der Verantwortlichkeiten
An zweiter Stelle seiner sieben Punkte umfassenden Erfolgsliste nannte Teufel die Einteilung und genaue Auflistung der Zuständigkeiten der Europäischen Union. Die Frage, wer in Europa wofür verantwortlich sein soll, hatte schon vor Beginn des Konvents die Gemüter bewegt. Besonders der belgische Premierminister Guy Verhofstadt warb damals eifrig mit dem deutschen Begriff der "Kompetenzordnung" dafür, möglichem Gerangel zwischen Regionen, Mitgliedstaaten und "Brüssel" einen Riegel vorzuschieben.
Nach 16 Monaten Konventsarbeit - und schließlich in den Artikel I-11 bis I-18 des Verfassungsentwurfs - stand ein Regelwerk, das Teufel als "wirklichen Durchbruch" bezeichnete. "In jeder demokratischen Verfassung der Welt ist die Frage geregelt, wer wofür zuständig ist und dafür dann auch die Verantwortung trägt, und die Bürger können Verantwortung der jeweiligen politischen Ebene zuordnen." Zu Beginn des Konvents hatte Teufel noch Befürchtungen erweckt, er wolle mit einem starren Kompetenzkatalog die EU-Einigungsdynamik bändigen. Auch in der geforderten restriktiven Kontrolle des Ende 1993 EU-rechtlich verankerten "Subsidiaritätsprinzips" sahen vor allem Europaabgeordnete die Gefahr einer Beschneidung der EU-Zuständigkeiten.
In einem Konvent von 28 Staaten ist Geschmeidigkeit gefordert
Die Haltung des Bundesratsvertreters war nicht nur wichtig, weil der Konvent seine Positionen möglichst einvernehmlich festlegen mußte. Außerdem sprach Teufel für ein Gremium, dessen Votum für die Ratifizierung der Verfassung unerläßlich ist. Schnell hatte der CDU-Politiker jedoch erkannt, daß in einem Konvent mit Vertretern aus 28 Staaten die Durchsetzung von - aus deutscher föderaler Sicht durchaus verständlichen - Anliegen Geschmeidigkeit gefordert war. Im April 2002 hatte Teufel für einen "dualen Kompetenzkatalog" geworben. Einerseits wollte er ausdrücklich Felder aufzählen, in denen der EU jegliches Eingreifen untersagt werden sollte. Dazu gehörten der innere Staatsaufbau der EU-Länder, die Verwaltungstätigkeit, öffentliche Daseinsvorsorge sowie Bildungs- und Schulpolitik. Demgegenüber stellte Teufel einen "Aufgabenkatalog", der die Zuständigkeiten der EU nach dem Grundsatz der "begrenzten Ermächtigung" regeln sollte.
Ein halbes Jahr später hatten sich die Wogen des Streits gelegt. Von einem starren Katalog war nicht mehr die Rede, wohl aber davon, daß die EU zum Handeln ausdrücklicher Aufträge ("begrenzte Einzelermächtigung") durch die Mitgliedstaaten bedürfe. Außerdem verpflichtet Artikel I-11 die Union bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Alle anderen Zuständigkeiten sollen in den EU-Ländern verbleiben.
Ein Denken von unten nach oben, ein Denken von den Bürgern her