Stromverbrauch : Eon-Kundin erhält Nachforderung von 13.000 Euro
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Stromzähler in einem Privathaus Bild: dpa
Energielieferanten dürfen unter bestimmten Umständen den Verbrauch eines Kunden schätzen und auf dieser Grundlage abrechnen. Das kann zu bösen Überraschungen führen.
Verbraucherschützer warnen vor Energierechnungen auf Basis des geschätzten Verbrauchs. Bei der Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs könnten Kunden "ihr blaues Wunder erleben", erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag und nannte das Beispiel einer Kundin des Strom- und Gasanbieters Eon: Sie erhielt eine Nachforderung von 13.370 Euro. Beim Bund der Energieverbraucher habe sich eine weitere Eon-Kundin mit einer Nachforderung von rund 12.000 Euro gemeldet.
Energielieferanten dürfen unter bestimmten Umständen den Verbrauch eines Kunden schätzen und auf dieser Grundlage abrechnen, wie der vzbv erläuterte. Bei zu geringen Schätzungen könnten über einen langen Zeitraum hohe Rückstände auflaufen. Und solange der Versorger den tatsächlichen Verbrauch nachweisen könne, dürfe er ihn auch noch Jahre später abrechnen.
Eon erklärte am Montag: "Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle." Bei der Rechnungserstellung sei das Unternehmen aber auf die übermittelten Zählerstände angewiesen. "Nur so können wir den tatsächlich in einem Jahr angefallenen Stromverbrauch auch exakt abrechnen."
Die Werte könnten die Kunden jederzeit telefonisch, schriftlich oder online direkt selbst mitteilen, betonte das Unternehmen. Je öfter die Kunden selbst aktiv würden, desto genauer können auch die einzelnen Zeiträume berechnet und Nachzahlungen vermieden werden.
Das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Energie beim vzbv betonte, Angaben zur Art der Ermittlung der Zählerstände seien in Rechnungen nicht verpflichtend. Vielen Verbrauchern sei nicht bekannt, dass der Energielieferant auch noch Jahre später die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch nachfordern kann.