Staatshilfe : Sonderförderung für energieintensive Unternehmen
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Gedeckelt: Auch für BASF in Ludwigshafen gibt es maximal 50 Millionen Euro Zuschuss vom Staat. Bild: AP
Fünf Milliarden Euro sieht das Wirtschaftsministerium für Unternehmen vor, die besonders unter hohen Strom- und Gaspreisen leiden. Dafür müssen die Chefs auf einen Teil ihrer Vergütung verzichten.
Die Bundesregierung will energieintensiven Unternehmen, die durch die Energiekrise in Schwierigkeiten geraten sind, mit einer Sonderförderung unter die Arme greifen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu einen detaillierten Entwurf für ein "Energiekostendämpfungsprogramm" erarbeitet, der angeblich am kommenden Freitag verabschiedet werden soll. Das Papier liegt der F.A.Z. vor. Damit könnte die Förderung in Kürze anlaufen.
Die Unterstützung soll einen Teil der Preissteigerungen sowohl für Erdgas wie auch Strom ausgleichen. Diese Preiserhöhungen stellten für Unternehmen, die den Kostenanstieg nicht vollständig weitergeben könnten, eine „teilweise bis zur Existenzgefährdung reichende Belastung dar“, heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen sind Hilfen, die sich in der höchsten Stufe auf bis zu 6,25 Millionen Euro im Monat belaufen können. Der Gesamtbetrag ist für den Förderzeitraum auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Insgesamt stehen für das Programm bis zu fünf Milliarden Euro bereit.
Voraussetzung für den Start des Programms, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt wird, ist die beihilfenrechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission. Förderfähig ist ein Teil der Mehrkosten für Erdgas und Strom im Zeitraum von Februar bis Ende September. Zugrunde gelegt wird dabei der Unterschied zwischen den in einem Kalendermonat gezahlten Preisen und dem Doppelten des Durchschnittspreises, den ein Unternehmen im abgelaufenen Jahr bezahlt hat.
Die Leistungen sollen in Form eines nicht-rückzahlungspflichtigen Zuschusses erfolgen. Die Höhe der Zuschüsse ist nach Energieabhängigkeit und wirtschaftlichen Folgen der Energiekrise gestaffelt. Eine Voraussetzung für die Zuwendungen ist, das die Geschäftsleitung auf den variablen Teil ihrer Vergütung verzichtet. Außerdem muss die Geschäftsleitung versichern, dass das Unternehmen keine „extensive Steuervermeidung und Nutzung von Steueroasen betreibt“.