
Wirtschaftskonflikt : Pariser Alleingang
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Die amerikanische Regierung hat die französische Digitalsteuer als „diskriminierend“ bezeichnet und daher das Verfahren zur Einführung neuer Strafzölle in Gang gesetzt. Bild: dpa
Frankreich provoziert mit den Forderungen zur Digitalsteuer einen Wirtschaftskonflikt mit Amerika. Die EU sollte sich nicht von Frankreich verleiten lassen. Die Digitalsteuer verletzt internationale Konventionen.
Frankreichs Versuch, Probleme internationaler Besteuerung im Alleingang zu lösen, hat einen Wirtschaftskonflikt provoziert. Als ob es daran gefehlt hätte. Die amerikanische Regierung hat gute Argumente gegen die Digitalsteuer, die fast nur Silicon Valley-Konzerne trifft. Ihre Absicht, die Pariser Sondersteuer mit Zöllen auf Luxusgüter zu kontern, ist verständlich und maßvoll.
Die EU sollte sich nicht von Frankreich verleiten lassen, diese Zölle mit Zöllen zu vergelten. Paris kann nicht europäische Geschlossenheit einfordern nach einem Alleingang. Seine Digitalsteuer verletzt internationale Konventionen. Die Besteuerung von Umsatz statt Gewinn führt zur Doppelbesteuerung und umschifft bilaterale Abkommen.
Die Aushebelung der Konvention, dass Steuern am Produktionsstandort erhoben werden, bringt Exportnationen wie Deutschland in Bedrängnis, in deren Wertschöpfung sich ohne Weiteres digitale und damit besteuerbare Bestandteile hineindefinieren lassen. So hintertreibt Paris das Bemühen, die Besteuerung international abgestimmt an die durch Internet und Globalisierung veränderten Verhältnisse anzupassen, etwa durch eine Mindeststeuer.