Medienkonzern : Streit über Friede Springers Erbe
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Zu Ehren des Verlagsgründers: Seine Frau Friede Springer denkt über ihren Tod hinaus Bild: dapd
Vorstand und Teile des Aufsichtsrats lehnen ein Stiftungsmodell ab, das das Vermächtnis von Axel Springer langfristig bewahren soll. Im Hintergrund sorgt eine Frau für Unruhe.
Im Aufsichtsrat des Medienkonzerns Axel Springer mit seinen Marken wie „Bild“, „Welt“ und „N24“ gibt es Streit über die langfristige Regelung des Erbes von Friede Springer. Die Weichenstellung ist angesichts des politisch-gesellschaftlichen Einflusses des Verlags von Brisanz. Nach Informationen dieser Zeitung strebt die 73 Jahre alte Erbin des Vermögens des Verlagsgründers Axel Cäsar Springer an, ihre Anteile in eine Stiftung einzubringen. Die Transaktion solle dem Vorbild der Krupp-Stiftung in Essen folgen – und die Führung des Konzerns im Sinne des Unternehmensgründers sichern. In die Rolle, die bei Krupp Berthold Beitz innehatte, soll bei Springer nach diesen Planungen die Berliner Rechtsanwältin und Notarin Karin Arnold schlüpfen. Sie ist eine langjährige Freundin von Friede Springer. Arnold ist nicht als Person, wohl aber in der von Springer für sie vorgesehenen Rolle umstritten, die sie mit einer großen Machtfülle ausstatten würde.
Wie zu hören ist, soll sie im Rahmen der Überlegungen sogar erheblich mehr Einfluss haben können als der im Jahr 2013 verstorbene Beitz bei Krupp. Auch der Vorstand der Axel Springer SE befürchtet dem Vernehmen nach, dass Arnold die Möglichkeit zu erheblichen Eingriffen in seine Arbeit hätte – bis hin zur Besetzung einzelner Vorstandsposten. Deshalb lehne auch der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner, dessen Vertrag soeben um fünf Jahre verlängert worden ist, den Plan ab. Friede Springer hält ihre Beteiligung derzeit zum einen in der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co. KG, die mit 47,3 Prozent am börsennotierten Springer-Konzern beteiligt ist. Diese Gesellschaft gehört ihr zu 90 Prozent. Zum anderen hält sie direkt Anteile am Konzern in Höhe von 5,1 Prozent.
Wie zu hören ist, hat der Aufsichtsrat das Vorhaben der Stiftungsgründung und der Berufung von Arnold in das wichtigste Amt der Stiftung nicht nur sehr kontrovers diskutiert, sondern auch eine juristische Prüfung durch zwei Rechtsanwälte in Auftrag gegeben. Der eine arbeitet für die Seite der Befürworter des Plans, der andere für die Gegner. „Wir berichten grundsätzlich nicht über den Inhalt oder den Verlauf von Gremiensitzungen“, teilte die Konzernkommunikation zu den Vorgängen mit. Und man bitte um Verständnis, dass man sich „zu Fragen bezüglich Frau Springers und ihrer Stiftungen“ nicht äußern könne.
Im weiteren Sinne ist mit diesen Überlegungen auch das Vorhaben verbunden gewesen, den Springer-Konzern, der in der Rechtsform einer SE, also einer europäischen Aktiengesellschaft, firmiert, in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) umzuwandeln. Dieser Plan aber wurde am vergangenen Freitagabend verworfen (F.A.Z. vom 13. Februar). Die Rechtsform hätte die Voraussetzungen geschaffen, um den unternehmerischen Einfluss der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik auch bei einer Kapitalerhöhung zu erhalten. Nun aber wurde vom Vorstand und von Friede Springer gemeinsam beschlossen, die bisherige Rechtsform beizubehalten. „Ausschlaggebend hierfür waren die sehr komplizierte Governance-Struktur und negatives Feedback aus dem Kapitalmarkt von Investorenseite“, heißt es dazu bei Springer. Die Bedenken kreisten darum, dass in einer solchen Konstruktion nicht mehr alle Aktionäre gleiche Rechte genießen. Zwar lassen sich unterschiedlichste KGaA-Konstruktionen finden. Doch grundsätzlich gilt immer: Die Komplementäre besitzen die Macht, die Kommanditisten sind Statisten. Das hätte dann auch den außenstehenden Aktionären der heutigen Axel Springer SE geblüht, die man aber nicht vor den Kopf stoßen wollte.