Parteien genehmigen sich Geld : „Das mindert das Vertrauen in die Demokratie“
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Vor der Schuldenuhr: Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel Bild: Reuters
Eilig durch die Hintertür wollen Union und SPD sich mehr Geld genehmigen. Steuerzahlerbund und Wissenschaftler sind erbost: Die Parteien bauten darauf, dass bald WM sei – und die Öffentlichkeit abgelenkt.
Die Absicht der SPD und der Union, im Eilverfahren das Maximalbudget der staatlichen Parteienfinanzierung um gut 15 Prozent anzuheben, stößt auf scharfen Widerspruch vom Steuerzahlerbund, von Parteienrechtlern und aus der Wirtschaft.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, sagte gegenüber der F.A.Z.: „Die Pläne, nach denen die Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt an die Parteien um rund 25 Millionen von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben werden sollen, sind abzulehnen.“ Laut Parteiengesetz stehen den Parteien jährlich automatisch steigende Staatszuschüsse zu, doch soll der Anstieg der Obergrenze gemäß der Inflation stattfinden.
„Es ist indiskutabel, jetzt die Zuschüsse um 15 Prozent anzuheben, damit die Parteien eine Extrasubvention in Form eines Social-Media-Bonus erhalten sollen“, sagte Holznagel. Er spielte damit auf die Begründung an, die die Parteien der großen Koalition anführen: Im Gesetzentwurf wird auf die Digitalisierung und höhere Kosten der Kommunikation verwiesen, eben beispielsweise für Aktivitäten in sozialen Medien.
Als zweiter Punkt werden Kosten für „neue Partizipationsformen“ genannt, womit etwa der SPD-Mitgliederentscheid gemeint ist. Der Gesetzentwurf soll schon Anfang nächster Woche in einer zweistündigen Expertenanhörung diskutiert und dann noch kurz vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft durchs Parlament gebracht werden. Die Oppositionsparteien AfD, FDP und Grüne zeigten sich verärgert und erstaunt über das Vorhaben.
Der Verwaltungsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisierte gegenüber der F.A.Z., es sei „hochproblematisch, wie die Koalition hier im Blitzverfahren“ vorgehe. Das Verfahren sei eine Zumutung. „Das wird die Politiker-Verdrossenheit gegenüber der großen Koalition verstärken.“
Die Parteien entschieden hier „in eigener Sache“, betonte von Arnim. Für diesen Fall habe das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, dass wirksame Kontrolle durch die Öffentlichkeit nötig sei. „Diese Kontrolle wird durch das Blitzverfahren und die zeitliche Nähe zur Fußball-WM minimiert und ausgehebelt“, sagte der Speyerer Verwaltungsrechtsprofessor.
Der Parteienrechtler Martin Morlok von der Universität Düsseldorf sieht es zwar grundsätzlich als gerechtfertigt an, dass die Parteien sich einen angemessenen Finanzbedarf genehmigen. „Die absolute Höhe der Summe – 190 Millionen – ist doch recht bescheiden“, sagte Morlok. „Aber das Verfahren der Anhebung ist absolut unmöglich und schlechter Stil; das mindert das Vertrauen in die Demokratie“, kritisierte er.
Im Parteiengesetz stehe die Indexierung der Anhebung. „Wenn das so festgeschrieben ist, dürfen sich die Parteien nicht einfach mal einen Extraschluck aus der Pulle genehmigen“, monierte er. Es gebe bei solchen Entscheidungen der Parteien in eigener Sache ein strukturelles Kontrolldefizit. Daher fordere die Wissenschaft vermehrte Öffentlichkeit und längere Gesetzgebungsverfahren. Auffällig sei, dass die Parteien ihre Zuschüsse gerne kurz vor Weihnachten oder eben jetzt kurz vor der WM anhöben, wenn die Öffentlichkeit abgelenkt sei.
Der Verband der jungen Unternehmer kritisierte am Donnerstag in einer Mitteilung: „Union und SPD verspielen die Glaubwürdigkeit der Parteien in Deutschland. Die saftige Erhöhung des eigenen Budgets auf Kosten der Steuerzahler ist nicht vermittelbar.“
In die gleiche Kerbe schlug der Verband der Familienunternehmer: Es sei niemandem zu vermitteln, dass sich die große Koalition „selbst ein großes Stück vom Steuerkuchen gönnt“, hingegen ernsthafte Steuerentlastungen für die Bürger und Familienbetriebe trotz steigender Steuereinnahmen auf die lange Bank schiebe.
Neben den nun diskutierten Zuschüssen an die Parteien gibt es noch weitere staatliche Mittel, die zumindest indirekt auch den Parteien zugutekommen. Ein großer Posten sind die Gelder für die Bundestagsfraktionen, die sich auf fast 90 Millionen Euro belaufen. „Die Fraktionen sind eigentlich – relativ zu den Parteien – überfinanziert“, sagt Morlok.
Die Fraktionen können während der Legislaturperiode Rücklagen anlegen, die sie dann im Wahljahr ausgeben. Das zeige, dass sie offenbar zu viel Geld haben, sagt der Wissenschaftler Morlok. Sehr stark gestiegen sind die staatlichen Ausgaben für Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten – auf zuletzt 183 Millionen Euro, nachdem die Größe des Bundestags so stark gewachsen war.
Jedem Abgeordneten stehen für Mitarbeiter monatlich mehr als 20.000 Euro zu. Weitere zig Millionen erhalten die Abgeordneten der Landtage für Mitarbeiter. Immer wieder gibt es Kritik, dass Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter häufig auch parteipolitische Arbeit übernehmen, gerade in Wahlkampfzeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine wirksamere Kontrolle angemahnt. In der Praxis ist dies aber schwierig.
Neben diesen staatlichen Mitteln für Parteien, Fraktionen und Mitarbeiter gibt es noch eine recht üppige staatliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen. Diese erhielten im vergangenen Jahr rund 581 Millionen Euro. Verglichen mit 2005, werden heute 83 Prozent mehr bezahlt. Der Anstieg war damit mehr als dreimal so groß wie der Bundeshaushalt; dieser wuchs seit 2005 um 25 Prozent.