
Cum-Ex-Banker gehören nicht in Haft
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Türgriffe am Landgericht Bonn, wo schon über die Cum-Ex-Affäre verhandelt wird. Bild: Reuters
Im Steuerrecht zählt der gesunde Menschenverstand nicht viel. Die Cum-Ex-Banker konnten nicht wissen, dass ihr Verhalten verboten war. Der Staat darf sie nicht bestrafen.
Wer schon ein paar Mal mit dem Finanzamt zu tun hatte, der weiß: In Sachen Steuern muss man den gesunden Menschenverstand oft ausschalten. Warum ist die Pendlerpauschale für alle auf 4500 Euro im Jahr gedeckelt, aber nicht für Autofahrer? Warum erkennen die Gerichte keine haushaltsnahe Dienstleistung an, wenn die Großmutter Essen auf Rädern bestellt – wohl aber, wenn sie einen Hundesitter zum Gassigehen schickt? Irgendeine Begründung gibt es immer, zwingend nachzuvollziehen ist sie selten. Man muss sich halt an die Gesetze und an die Gerichtsurteile halten – egal, ob es dem Steuerzahler jetzt einleuchtet oder nicht. Niemand möchte dafür hinterher wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
Daran sollte die anklagende Öffentlichkeit in diesen Tagen öfter mal denken, wenn sie im Cum-Ex-Skandal die Verhaftungen von Steueranwälten und Bankern beklatscht, zuletzt Manager der Maple Bank. Ihr angebliches Fehlverhalten besteht – stark vereinfacht – darin, dass sie eine Gesetzeslücke genutzt haben: Gedacht war die Regel dazu, dass Aktionäre sich unter Umständen bereits gezahlte Steuern erstatten lassen konnten. Genutzt wurde sie auch so, dass sich gleich mehrere Unternehmen die nur einmal gezahlte Steuer erstatten ließen und so auf Kosten des Staates Milliarden verdienten.
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