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Bund und Länder : Steuererleichterung für Unternehmen werden verlängert

  • Aktualisiert am

Ein geschlossenes Restaurant an der Torstraße in Berlin Bild: dpa

Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann wohl auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist.

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          Bund und Länder verlängern wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine steuerliche Erleichterung für Unternehmen. Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann demnach auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen.

          Die Verlängerung sei ein deutliches Zeichen zur Unterstützung von Unternehmen und ihrer Liquidität, hieß es.

          Die Vorauszahlung muss ein Unternehmer als eine Art Pfand leisten, wenn er seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen später als vorgeschrieben abgeben will. Da die Frist für diese Voranmeldungen sehr kurz ist, machen viele Unternehmen von der Regelung Gebrauch. Schon im vergangenen Jahr war die Sondervorauszahlung wegen der Krise ausgesetzt worden.

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