https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/steuererklaerungen-finanzaemter-pruefen-voellig-unzureichend-11611105.html

Steuererklärungen : Finanzämter prüfen völlig unzureichend

Steuererklärungen

Steuererklärungen Bild: AP

Wer in seiner Steuererklärung falsche Angaben macht, wird nur selten erwischt. Die Kontrollücken laden gerade dazu ein, den Fiskus auszutricksen. Was der Rechnungshof jetzt in einem Gutachten schreibt, erinnert zum Teil an griechische Verhältnisse.

          2 Min.

          Seit der Einführung des Routenplaners im Internet gibt es in der Steuererklärung wenige Angaben, die sich so einfach überprüfen lassen wie die Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Trotzdem ist das Risiko ziemlich gering, mit zu hoch angesetzten Fahrtkosten erwischt zu werden. Vielfach versagt sowohl das Computerprogramm, das die Finanzämter für eine Vorkontrolle der Steuererklärungen verwenden, als auch die anschließende Überprüfung durch einen Finanzbeamten.

          Helmut Bünder
          Wirtschaftskorrespondent in Düsseldorf.

          Die Kontrolllücken, die der Bundesrechnungshof anhand von Stichproben in neun Finanzämtern aufgedeckt hat, laden fast dazu ein, den Fiskus auszutricksen. Der Personalmangel in den Ämtern sowie die komplizierten und sich dauernd ändernden Steuergesetze bilden eine Mischung, die nach Einschätzung des Rechnungshofes letztlich die Steuergerechtigkeit gefährdet. Die Fehlerquoten seien besorgniserregend hoch und nicht hinnehmbar; die Finanzverwaltung verstoße gegen ihre Pflicht, die Steuern gesetzmäßig und gleichmäßig festzusetzen, heißt es in einem Gutachten für den Bundestag und die Bundesregierung.

          Computer filtert in auffällige und unauffällige Erklärungen

          Schon 2006 hatte der Rechnungshof den Finger in die Wunde gelegt. Inzwischen haben die Länder ein weitgehend vereinheitlichtes "maschinelles Risikomanagement" eingeführt, um den Steuervollzug zu verbessern. Es soll die Bearbeitung sogenannter unauffälliger Erklärungen beschleunigen, damit die chronisch unterbesetzten Ämter mehr Zeit für die problematischen Fälle haben, die der Computer herausfiltert.

          Doch was der Rechnungshof jetzt in seinem Gutachten schreibt, erinnert zum Teil an griechische Verhältnisse. Ein völliges Versagen bescheinigen die Prüfer der maschinellen Vorkontrolle der Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung: Die Fehlerquote in den Stichproben betrug 100 Prozent. Bei den Werbungskosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz ergab die Nachprüfung mit dem Routenplaner, dass gut die Hälfte der vom Rechner als unbedenklich eingestuften Angaben überhöht war - im Durchschnitt um immerhin 333 Euro.

          Üblicherweise schauen die Mitarbeiter der Finanzämter erst dann genauer hin, wenn das Computerprogramm Alarm schlägt. In der Praxis allerdings funktioniert auch diese zweite Prüfungsstufe eher schlecht als recht. Bei der Kontrolle der Fahrtkosten rutschten zum Beispiel den Finanzämtern fast zwei Drittel der vom Rechner markierten Angaben durch oder wurden nur lückenhaft nachkontrolliert. Der durchschnittliche Schaden für den Fiskus: 630 Euro je Bearbeitungsfehler. Solche Fehler könnten sich sogar in die Zukunft fortschreiben, bemängelt der Rechnungshof. Würden die vom Computer aufgedeckten Ungereimtheiten nicht beanstandet, unterstelle das Programm in den Folgejahren, dass die Angaben korrekt seien. Die Personaldecke ist in vielen Finanzämtern so dünn, dass eine eingehende Nachkontrolle kaum möglich ist. Manche Ämter hätten ihre Mitarbeiter sogar ausdrücklich angewiesen, auf eine intensive Prüfung der Risikohinweise zu verzichten, um Rückstaus bei der Bearbeitung der Steuererklärungen zu vermeiden, bemängelt der Rechnungshof.

          Den Hauptgrund für die Defizite im Steuervollzug sehen die Bonner Prüfer in der Flut immer neuer Steuergesetze. Allein im Einkommensteuerrecht habe es von 2006 bis 2010 im Durchschnitt alle fünf Wochen eine Änderung gegeben. Viele Bestimmungen seien zudem so kompliziert formuliert, dass sich ihr Inhalt nicht allein durch den Wortlaut erschließe. Das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 greift nach Einschätzung des Rechnungshofes viel zu kurz. Vor allem der Werbungskostenabzug müsse grundlegend neu geordnet werden, um eine schnelle maschinelle Bearbeitung der Steuererklärungen zu ermöglichen. Solange diese Vereinfachung auf sich warten lässt, gibt es nach Ansicht des Rechnungshofes nur einen Ausweg: Die Mitarbeiter der Finanzämter dürften sich nicht zu sehr auf ihren Computer verlassen.

          Weitere Themen

          Schenker rettet abermals die Bahn

          DB-Bilanz : Schenker rettet abermals die Bahn

          Der Schienenkonzern verbucht Passagierrekorde, und das Logistikgeschäft läuft glänzend. Trotzdem droht dieses Jahr ein Milliardenverlust.

          Topmeldungen

          Sie fordern mehr Geld: Warnstreik in Bremen

          Öffentlicher Dienst : Tarifkampf um die Rolle des Staates

          Verdi und Beamtenbund haben im Tarifkonflikt offenbar das Bedürfnis, es „denen“ mal zu zeigen. Vordergründig sind damit die öffentlichen Arbeitgeber gemeint. Letztlich geht es aber um die Bürger.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.