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Steuerentlastungen : Eine Wahl, die sich nicht berechnen lässt

Genau hinschauen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz und sein Staatssekretär Werner Gatzer (l.) Bild: dpa

Wen wollen die Parteien entlasten, wen wollen sie belasten? Die Frage ist spannend, doch genaue Aussagen verbieten sich dieses Mal. Warum?

          3 Min.

          Rechnet sich die Wahl für mich? Wenn im September das Kreuzchen im Kreis hinter einer Partei auf dem mehr oder weniger langen Zettel gemacht wird, spielen natürlich die großen Fragen der Menschheit und der Nation eine bedeutsame Rolle: Klimaschutz, Digitalisierung, Integration, Modernisierung der Wirtschaft und so weiter – aber natürlich orientieren sich die Wähler auch an dem, was für sie dabei herausspringt, wenn dieser oder jene ins Kanzleramt einziehen sollte.

          Manfred Schäfers
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          Es ist ein bisschen so wie mit der berühmten Umfrage: Sind Sie bereit, mehr für den Sonntagsbraten auszugeben, wenn die Tiere vorher artgerecht und naturgemäß gehalten werden? Viele sagen, das sei ihnen sehr wichtig – und kaufen dann doch die Billigware beim Discounter. Auf jeden Fall ist es eine beliebte Übung, vor der Entscheidung im Herbst Fachleute zu bitten, einmal auszurechnen, was die Wahlaussagen der Parteien für verschiedene Einkommen bedeuten. Doch dieses Jahr erntet der Interessierte mit diesem Wunsch Absagen. Was ist dieses Mal anders als vor früheren Urnengängen?

          „Für mich sind derzeit alle Berechnungen, was die Wahlprogramme für die Einkommensteuer bedeuten, mit großen Unsicherheiten behaftet und daher bedingt sinnvoll“, sagt Frank Hechtner, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Früher hat der Ökonom selbst solche Tabellen vorgelegt, die dem Leser aufzeigten, was der Wahlerfolg der verschiedenen Parteien für ihn persönlich finanziell bedeuten würde. Warum ist es dieses Mal anders?

          „Bewusst ungenau gehalten“

          „Die Programme für die Bundestagswahl 2021 sind bewusst ungenau gehalten“, erläutert der Steuerfachmann. Beispielsweise gebe es keinen Hinweis, wann die ins Schaufenster gestellte Neuregelung vorgesehen ist. „Es macht einen Unterschied, ob eine Entlastung für nächstes Jahr, für 2023 oder noch später geplant ist.“ Der Grundfreibetrag müsse nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig angepasst werden. Eine Anpassung an die kalte Progression erfolgt mittlerweile auch mit einer gewissen Regelmäßigkeit. Wenn der Steuertarif gegen Ende der Legislaturperiode angepasst werde, sei die zusätzliche Entlastung naturgemäß geringer, als wenn dies direkt nach der Wahl geschehe.

          Das fehlende Datum für die in Aussicht gestellte Steuerreform ist aus Sicht des früheren Entlastungsrechners nicht das einzige Problem. „Genaue Ansagen zum geplanten Steuertarif gibt es nicht“, kritisiert Hechtner. In der Vergangenheit habe man sich in solchen Fällen behelfen können, indem man die Leute gefragt habe, die für die Parteien die Steuerkonzepte durchgerechnet hätten. „Wenn ich das heute versuche, laufe ich gegen eine Wand des Schweigens“, berichtet er. Die Lücken müsste er selbst füllen, um irgendetwas berechnen zu können. Doch das lehnt der Wissenschaftler ab. „Wenn ich jetzt konkrete Ergebnisse liefern will, obwohl die Parteigremien bewusst im Vagen geblieben sind, schreibe ich selbst das Wahlprogramm der Partei – das kann nicht meine Aufgabe sein.“

          „Seriös rechnen kann man praktisch nicht“

          Auch der Bund der Steuerzahler, der ebenfalls vor Wahlen gern Tabellen mit absehbaren Entlastungen und Belastungen erstellt, sieht sich dieses Mal nicht in der Lage, aus den Wahlprogrammen konkrete Zahlen abzuleiten. „Seriös rechnen kann man praktisch nicht, weil die Parteien die nötigen Details einfach schuldig bleiben. Offensichtlich will sich niemand festlegen – da bin ich auf die Koalitionsgespräche und die tatsächlichen Kompetenzen der Verhandlungspartner gespannt“, sagt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Die vorliegenden Berechnungen seien wenig belastbar. Als Beispiel nennt er die von den Grünen geplante Abschaffung des Steuersplittings für neu geschlossene Ehen. Das wäre eine spürbare Mehrbelastung. Aber dieser Effekt bleibe in den vorliegenden Tabellen meistens ausgeklammert, kritisiert der Steuerzahler-Präsident.

          Der Wirtschaftswissenschaftler Hechtner merkt an, SPD und CDU seien mit ihren Wahlprogrammen bewusst im Vagen geblieben, gleichwohl hätten ihre Kanzlerkandidaten im Nachgang ergänzende Kommentierungen vorgenommen. „Während Armin Laschet tendenziell Entlastungen verbal eher wieder zurückgenommen hat, probierte Olaf Scholz, seine Entlastungspläne zu konkretisieren“, sagt er. Im Ergebnis blieben beide aber weiterhin vage. „Dies mag aus parteipolitischer Sicht eine geeignete Taktik sein, um nichts ausschließen zu müssen, es erschwert aber die politische Diskussion zu steuerpolitischen Maßnahmen.“

          Unabhängig davon hat die jüngste Hochwasserkatastrophe, die private Haushalte schwer getroffen und Straßen, Schienenwege, Brücken und andere Elemente der Infrastruktur beschädigt hat, das Potential, die Karten für mögliche Steuerentlastungen neu zu mischen. So verschob die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2002 Steuerentlastungen. Zugleich erhöhte sie mit dem Flutopfersolidaritätsgesetz den Körperschaftssteuersatz für 2003 um 1,5 Prozentpunkte. Nach dem Muster könnten selbst vage in Aussicht gestellte Entlastungen nach der Bundestagswahl einkassiert werden.

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