Steuer-CDs : Schäuble kritisiert die Justizministerin
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Die Justizministerin will den Ankauf von Steuer-CDs unter Strafe stellen. Doch selbst in der eigenen Partei bekommt sie dafür keine Rückendeckung. Und auch der Koalitionspartner winkt ab: „Das ist ein Nebenkriegsschauplatz“, sagt Finanzminister Schäuble.
Ein gesetzliches Verbot für staatliche Stellen, gestohlene Daten zum Aufspüren von Steuerhinterziehern zu kaufen, dürfte so bald nicht kommen. Selbst aus ihrer eigenen Partei erhielt Justizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Montag keine Unterstützung. Sie hatte am Wochenende Überlegungen angestellt, den Ankauf solcher Datenträger unter Strafe zu stellen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) vermieden jede bestärkende Formulierung. Der Finanzminister sprach von einem „Nebenkriegsschauplatz“. Wichtiger sei es, durch das geplante Abkommen mit der Schweiz die Dinge so zu regeln, dass der Staat nicht darauf angewiesen sei, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten, um die Gerechtigkeit des Steuervollzugs sicherzustellen. Wie Regierungssprecher Steffen Seibert auf Nachfrage berichtete, hat sich die Bundeskanzlerin Schäubles Position zu eigen gemacht.
Auch im FDP-Präsidium stieg die Justizministerin mit ihren Plänen auf wenig Wohlwollen. „Wir haben darüber diskutiert. Und die Mehrheit des Präsidiums sieht den Vorstoß skeptisch“, berichtete anschließend FDP-Generalsekretär Patrick Döring. Zuvor hatte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Hannelore Kraft die FDP aufgefordert, sich zu entscheiden: Stehe sie an der Seite der Steuerehrlichen oder stehe sie an der Seite der Betrüger. „Wir reden hier nicht über Kavaliersdelikte, wir reden hier über Verbrechen“, fügte die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen hinzu.
Unterstützung erhielt die Justizministerin vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Eintreibung hinterzogener Steuern sei zwar in allen Ländern ein berechtigtes Anliegen des Staates und der Allgemeinheit. Der Staat dürfe sich aber nicht selbst krimineller Mittel bedienen. Das heimliche und widerrechtliche Kopieren entsprechender Daten stelle nach schweizerischem wie nach deutschem Recht eine Straftat dar. „Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch auf der gleichen Schiene wie der Dieb“, urteilte DAV-Präsident Wolfgang Ewer.
In der Schweiz hat der Vorstoß der Bundesjustizministerin bisher keine größeren Reaktionen hervorgerufen. Bern stellt sich seit langem auf den Standpunkt, die Datenkäufe seien ein „aktives Bemühen“, das dem geplanten Steuerabkommen widerspreche. Im Dezember 2011 wurde einer der Datendiebe bei der Credit Suisse nach seinem Geständnis wegen des Bruchs des Bankkundengeheimnisses zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Im August erstattete ein Genfer Anwalt Strafanzeige gegen den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans wegen angeblicher Wirtschaftsspionage. Unterdessen mehren sich in der Schweiz Stimmen, den „Abschleichern“ vor dem geplanten Inkrafttreten des Abkommens Anfang 2013 durch sogenannte Gruppenanfragen beizukommen.