Ist eine Dienstpflicht menschenrechtswidrig?
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Lange ist es her: Ein Zivildienstleistender versorgt eine Frau in Leipzig. Bild: dpa
Um die Idee des Bundespräsidenten umzusetzen, reicht es nicht, auf Tätigkeiten zu verweisen, die im Zivildienst anerkannt wurden. Stattdessen müsste mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert werden.
Als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kürzlich eine „soziale Pflichtzeit“ anregte, wollte er damit nicht zur Wiedereinführung von Hand- und Spanndiensten ermuntern. Auch die Deichschutzpflicht dürfte das Staatsoberhaupt nicht im Sinn gehabt haben. An die Feuerwehr mag er gedacht haben, aber nicht nur.
Steinmeier erwähnte neben der Bundeswehr die „Betreuung von Senioren, in Behinderteneinrichtungen oder in Obdachlosenunterkünften“. Warum das für die Dienstpflichtdebatte eine Rolle spielt? Weil das Grundgesetz der Einführung von staatlich verordneten Arbeitspflichten aufgrund der leidvollen Erfahrungen im Nationalsozialismus enge Grenzen setzt: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“
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