Warum die Bodenwertsteuer gerechter ist
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Verfassungsexperten halten auch die neue Bundesgrundsteuer für verfassungswidrig. Bild: dpa
Verfassungsexperten halten auch die neue Bundesgrundsteuer für verfassungswidrig. Nur in einem Bundesland wurde sich bisher auf eine verfassungsfeste Steuer verständigt.
An der Grundsteuerreform scheiden sich die Geister. Die einen halten eine Grundsteuer proportional zu den Grundstückswerten für geboten, die anderen sehen darin eine Vermögensteuer – und weil sie diese ablehnen, streben sie eine Bemessung möglichst nur nach Grundstücks- und Gebäudeflächen an. Was ist richtig, was gerecht?
Bei einer wertbasierten Bemessung ist das Bewertungsziel wenigstens näherungsweise der Verkehrswert. Die im vergangenen Jahr beschlossene Neuregelung der Grundsteuer fällt nur auf den ersten Blick in diese Kategorie. Das insgeheime Bewertungsziel des Bundesgesetzgebers war und ist nämlich ein möglichst geringer Unterschied zum bisherigen Einheitswert, in der Hoffnung auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Zu diesem Zweck musste ein Bewertungsverfahren erdacht werden, das die realen Werte vor allem von Wohngrundstücken einander weitgehend angleicht: gemeindeweite Durchschnittsmieten und kleingerechnete Bodenwerte. Im Ergebnis werden hochwertige Grundstücke systematisch unterbewertet und damit zu gering besteuert, geringwertige Grundstücke hingegen überbewertet und zu hoch besteuert. Mit anderen Worten: Die bisherige jahrzehntelange Steuerwillkür aufgrund stark veralteter Einheitswerte wurde durch eine neue, nunmehr systematische Ungerechtigkeit ersetzt. Verfassungsexperten halten daher die neue Bundesgrundsteuer ebenfalls für verfassungswidrig.
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