Staatsferne Mindestlöhne : Raubbau an der Tarifautonomie
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8,50 Euro für alle: Union und FDP sind gegen die Initiative des Bundesrates Bild: dpa
Union und FDP lehnen einen einheitlichen Mindestlohn ab und nähren die Illusion, es könne auch staatsferne Mindestlöhne geben. Sie beharren damit auf einem fatalen Modell, das die Tarifautonomie zerstören würde.
Gegen die Initiative des Bundesrates für einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland lassen sich viele Einwände und Bedenken vorbringen. In einer Hinsicht aber gebührt den Urhebern, SPD und Grünen, Respekt: Sie können Inhalt, Zweck und Ziel ihrer Pläne klar benennen. Sie trauen es weder dem Markt noch autonomer Tarifpolitik zu, gesellschaftlich akzeptable Löhne zu gewährleisten.
Daher wollen sie den Wirkungsbereich dieser beiden Regelungssysteme explizit einschränken - durch eine neue Kommission, die laut Gesetzestext eine allgemeingültige Lohnuntergrenze von mindestens 8,50 Euro pro Stunde beschließen soll. Man mag das für verfehlt halten. Aber es nährt keine Illusionen darüber, welche Rolle dem Staat bei der Lohnfindung zufallen soll.
Von der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien lässt sich leider nicht feststellen, dass sie eine ähnlich schlüssige Position zu diesem Thema hätten. Aus dem offiziell bis dato unveröffentlichten Armuts- und Reichtumsbericht der Regierung geht hervor, dass der Niedriglohnsektor in jüngster Zeit eher geschrumpft als gewachsen ist.
Gefährliche Selbsttäuschung
Union und FDP lehnen die Initiative des Bundesrates aber nicht etwa deshalb ab. Vielmehr laben sie sich im Vorgriff auf den Wahlkampf an der Idee, es könne auch staatsferne, marktwirtschaftliche und mit der Tarifautonomie harmonierende Mindestlöhne geben - sofern man nur ein paar Differenzierungen nach Branchen und Regionen zulässt und das Festsetzen der einzelnen Lohnhöhen in die Hände von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsfunktionären legt.
Das ist eine große Täuschung, womöglich eine Selbsttäuschung, die in jedem Fall höchst gefährlich ist. Es droht damit ein argumentativer Dammbruch, der in letzter Konsequenz die Tarifautonomie zerstört. Denn wer die Illusion nährt, er könne durch ein geschickt angelegtes Verfahren für marktwirtschaftskonforme Mindestlöhne sorgen, der verliert das wichtigste Argument gegen noch viel weiter reichende Eingriffe ins System.
Und die werden nach aller Erfahrung bald auf die Tagesordnung kommen: Warum, bitte, sollte man nicht gleich komplette Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären, also auch alle Lohnsätze für Facharbeiter und Verwaltungsangestellte und obendrein alle übrigen Tarifbedingungen? Wäre es nicht vielleicht sozial- und sogar wettbewerbspolitisch attraktiv, wenn tarifgebundene Unternehmen gar nicht mehr unter den Druck nicht tarifgebundener Konkurrenten geraten könnten?
Tarifautonomie steht für ein kluges Prinzip
Immerhin werden doch sämtliche Tarifverträge von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsfunktionären ausgehandelt - jenen Leuten also, die angeblich fähig sind, marktwirtschaftlich „richtige“ Mindestlöhne festzusetzen. So ist offenbar die Lesart von Union und FDP. Dabei steht die Tarifautonomie, bei allen Mängeln in der Praxis, für ein kluges Prinzip: Wer einen Tarifvertrag aushandelt, braucht ein belastbares Mandat von denen, für die der Vertrag gelten soll. Dieses Mandat erteilen zu können oder nicht, das ist der Kern der Tarifautonomie.
Kein Unternehmen ist von Staats wegen gezwungen, sich einem Arbeitgeberverband anzuschließen oder sich anderweitig einem Tarifvertrag zu unterwerfen. Eine Gewerkschaft kann für ebendieses Ziel zwar streiken, aber ohne überzeugte Mitglieder geht auch das nicht. Diese Spielräume der negativen Koalitionsfreiheit sind kein vollkommenes Korrektiv, das tarifpolitische Fehlentwicklungen aller Art abwenden könnte. Aber sie bewirken doch, dass Risiko und Haftung im Verteilungskampf nicht völlig auseinanderfallen.
Die neue Philosophie von Union und FDP stellt diesen Grundsatz auf den Kopf. Sie weist den Tarifparteien oder einer aus ihren Reihen gebildeten Kommission von Staats wegen eine Art Generalmandat für alle nicht tarifgebundenen Betriebe zu. Vielleicht bleibt das Mandat ja vorerst wirklich auf die Festsetzung von Lohnuntergrenzen beschränkt.
Doch schon damit droht eine Verzerrung der tarifpolitischen Mechanik: In den „regulären“ Branchentarifkonflikten werden die Unterhändler beider Seiten künftig gerne mitkalkulieren, dass sie sich ja stets noch an einem zweiten Verhandlungstisch treffen - in einer Runde, die dann auch nicht tarifgebundenen Betrieben unbequeme Mindestbedingungen diktieren kann. Man kann darüber streiten, was ein Tarifkartell ist. Was sich hier andeutet, geht aber über alles bisher Dagewesene hinaus.
Das Fatale an dieser Art Mindestlohnpolitik ist, dass der Gesetzgeber den Tarifparteien eine Verantwortung zuweist, die diesen nicht zusteht. Denn die beschäftigungspolitischen Folgen ihres Wirkens fallen am Ende immer dem Staat, also Steuer- und Beitragszahlern zur Last. Je nach Standpunkt kann man es deshalb für mutig oder übermütig halten, dass SPD und Grüne offen die politische Verantwortung für einen Mindestlohn und seine Folgen übernehmen wollen.
Wer jedoch aus guten Gründen diese heikle Verantwortung scheut, der sollte sich nicht hinter einer schrägen Illusion von Tarifautonomie verstecken. Er sollte ganz die Finger vom Mindestlohn lassen. Das arbeitsmarktpolitische Erfolgsrezept der Hartz-Reformen - lieber ein staatlich bezuschusstes Mindesteinkommen als ein beschäftigungsfeindlicher Mindestlohn - hat nichts von seiner Wirkungskraft verloren.